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Vertrag aktualisiert: 16.09.2019

Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Privatkunden

1. Allgemeines

1.1. Dieser Vertrag wird zwischen Paysera und dem Kunden abgeschlossen.

1.2. Gegenstand des Vertrags: Dieser Vertrag legt die grundlegenden Bedingungen zwischen dem Kunden und Paysera bei Registrierung im System, Eröffnung des Paysera-Kontos und Nutzung anderer Paysera-Dienstleistungen fest. Anhänge zu diesem Vertrag, Vereinbarungen und Regeln, die integraler Bestandteil dieses Vertrags sind, legen die Bedingungen für einzelne Paysera-Dienstleistungen fest und diese Bedingungen treten mit dem Beginn der Nutzung der betreffenden Dienstleistungen durch den Kunden in Kraft. Zusätzlich zu diesem Vertrag unterliegt die Beziehung zwischen Paysera und dem Kunden in Bezug auf Erbringung der Dienstleistungen auch dem Kunden geltenden Rechtsvorschriften, mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen, Regeln und Prinzipien der Angemessenheit, Gerechtigkeit und Fairness.

1.3. Dieser Vertrag ist ein wichtiges Dokument, das der Kunde sorgfältig prüfen muss, bevor er sich dafür entscheidet, sich im System zu registrieren, das Paysera-Konto zu eröffnen und andere Paysera-Dienstleistungen zu nutzen. Lesen Sie die Bedingungen dieses Vertrags sorgfältig durch, bevor Sie ihnen zustimmen. Dieser Vertrag mit den Anhängen definiert bestimmte Risiken bei Nutzung des Systems und enthält Anweisungen zur sicheren Nutzung des Systems.

1.4. Die Anhände zu diesem Vertrag sind Vereinbarungen, mit denen sich der Kunde und Paysera die Nutzung der im Anhang genannten Dienstleistungen vereinbart. Die in den Anhängen aufgeführten Bedingungen sind besondere (vorrangige) Bestimmungen in Bezug auf andere Bestimmungen des Vertrags. Beginnt der Kunde, Dienstleistungen zu nutzen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht genutzt wurden, wird der entsprechende Anhang zum Vertrag angewendet. Wenn für Bereitstellung der neu ausgewählten Dienstleistungen zusätzliche Bestätigung des Benutzerkontos oder Einreichung zusätzlicher Dokumente erforderlich sind, werden die neu ausgewählten Dienstleistungen erbracht, nachdem der Kunde die von Paysera angegebenen Handlungen ausgeführt hat.

1.5. Die Bestimmungen dieses Vertrags, die nur für Benutzer bestimmt sind, gelten nicht für Kunden, die keine Benutzer sind und die gemäß dem Vertrag und/oder dessen Anhängen für Zwecke handeln, die mit ihrer geschäftlichen, händlerischen oder beruflichen Tätigkeit verbunden sind.

1.6. Die wichtigsten im Vertrag verwendeten Begriffe

Personenbezogene Daten – Informationen, die sich auf natürliche Person (Privatperson) beziehen, deren Identität bekannt ist oder direkt oder indirekt anhand von folgenden Daten festgestellt werden kann: Personenkennzeichen, ein oder mehrere charakteristischen körperlichen, physiologischen, psychologischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Merkmalen.

Werktag – von Paysera festgelegter Tag, an dem Paysera die Dienstleistungen erbringt. Für verschiedene Dienstleistungen kann Paysera unterschiedliche Werktage von Paysera festlegen, die mit Preisen angegeben werden.

E-Geld – auf das Paysera-Konto eingezahlte oder überwiesene und darauf gehaltene Mittel des Kunden zur Ausführung der Zahlungstransaktionen über das System.

Paysera – Unternehmen der Paysera-Gruppe unter Berücksichtigung des Wohnsitzstaats des Kunden sowie andere juristische Personen, die bei Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden; alle Zahlungsdienstleistungen erbringt ausschließlich lizenzierte Unternehmen. Paysera Ltd eröffnet das primäre Benutzerkonto und das der Paysera-Gruppe gehörende und dazu lizenzierte Unternehmen nimmt die korrekte Identifikation des Kunden vor und stellt das Zahlungskonto im IBAN-Format bereit. Die relevanten Details dieser Unternehmen sind am Ende des Vertrages angegeben.

Empfänger – natürliche oder juristische Person, andere Organisation oder ihre Unterteilung, die im Zahlungsauftrag als Empfänger der Mittel der Zahlungstransaktion angegeben ist.

Auszug – von Paysera vorbereitetes und eingereichtes Dokument, das Informationen zu Zahlungstransaktionen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf dem Konto ausgeführt wurden, enthält.

Preise – gemäß dem von Paysera festgelegten Verfahren bestätigte Preise für Dienstleistungen und Transaktionen von Paysera.

Kunde – natürliche Person, die sich im System registriert und das Benutzerkonto erstellt hat.

Kundenidentifikation – Feststellung der Identität des Kunden gemäß den im System angegebenen Verfahren.

Kommissionsgebühr – von Paysera erhobene Gebühr für Zahlungstransaktion und/oder damit verbundene Dienstleistungen. 

Zahlungsüberweisung – Zahlungstransaktion, wenn auf Initiative des Zahlers die Mittel auf das Zahlungskonto des Empfängers überwiesen werden. 

Zahlungsauftrag – Auftrag (Zahlungsanweisung) des Zahlers oder des Empfängers an seinen Zahlungsdienstleister zur Ausführung der Zahlungstransaktion. 

Zahlungstransaktion – durch den Zahler, im Auftrag des Zahlers oder durch den Empfänger eingeleitete Einzahlung, Überweisung oder Abhebung der Mittel. 

Zahlungsdienstleistung – Dienstleistungen, die Bareinzahlung und Barabhebung ermöglichen, und alle Transaktionen im Zusammenhang mit Verwaltung des Zahlungskontos; Zahlungstransaktionen, einschließlich der Überweisung des Gelds, das sich auf dem Zahlungskonto bei der Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsdienstbenutzers oder des anderen Zahlungsdienstleisters befindet; Zahlungstransaktionen, wenn das Geld dem Zahlungsdienstbenutzer gemäß der Kreditlinie zur Verfügung gestellt wird; Zahlungstransaktionen mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Mittel und/oder Kreditüberweisungen, einschließlich periodischer Überweisungen; Ausgabe und/oder Annahme von Zahlungsmitteln; Geldtransfer; Zahlungsauslösedienste; Kontoinformationsdienste. 

Zahlungsmittel – jedes Zahlungsmittel, das das System zulässt, dem Paysera-Konto zu verknüpfen und bei Durchführung der Zahlungsüberweisungen zu nutzen. 

Zahler – natürliche oder juristische Person, andere Organisation oder ihre Unterteilung, die ein Zahlungskonto hat und die Ausführung des Zahlungsauftrags von diesem Zahlungskonto zulässt oder, falls kein Zahlungskonto vorhanden ist, einen Zahlungsauftrag erteilt. 

Paysera-Konto oder Konto – im Name des Kunden im System eröffnetes Konto, das zur Zahlung und zur Ausführung der anderen Zahlungstransaktionen verwendet wird. Das Konto wird erst nach Kundenidentifikation eröffnet.

Dienstleistung – von Paysera bereitgestellte Dienstleistung der Ausgabe und Einlösung von E-Geld, von Paysera bereitgestellte Zahlungsdienstleistung sowie andere von Paysera bereitgestellte Dienstleistungen. 

Paysera App – mobiles Programm zur Verwaltung des Paysera-Kontos, das auf mobilen Geräten installiert und verwendet wird. 

Benutzerkonto – Ergebnis der Registrierung im Computersystem, während dem die Daten der registrierten Person aufgezeichnet werden, der Anmeldename gegeben wird und die Rechte im System definiert werden. 

Akzeptable Sprache – Litauisch, Englisch, Russisch, Lettisch und Polnisch.

Anhang – Vereinbarung zwischen Paysera und dem Kunden über Bedingungen der Bereitstellung und Nutzung getrennter Paysera-Dienstleistungen. Der Anhang kann als Vereinbarung, Regel, Erklärung, Plan oder anderweitig definiert werden. Der Anhang ist integraler Bestandteil dieses Vertrags.

Starke Authentifizierung – Verfahren zur Bestätigung der Identität einer natürlichen oder juristischen Person auf der Grundlage der Verwendung von zwei oder mehr Elementen, die als Wissen (statisches Passwort, Code, persönliche Identifikationsnummer), Besitz (Token, Smartcard, Mobiltelefon) und Eigenschaften (biometrische Daten wie Fingerabdrücke) kategorisiert sind und die nicht miteinander verbunden sind, weil die Verletzung eines von ihnen nicht die Sicherheit des anderen mindert. Dieses Verfahren gilt, wenn der Kunde über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel eine Verbindung zu seinem Zahlungskonto herstellt, eine elektronische Zahlungstransaktion einleitet und durch das Fernkommunikationsmittel irgendeine Handlung ausführt, die mit dem Risiko des Betrugs bei Ausführung der Zahlung oder eines sonstigen Missbrauchs verbunden ist.

System – Softwarelösung auf Paysera-Websiten, die von Paysera entwickelt und für Bereitstellung von Paysera-Dienstleistungen verwendet wird.

Vertrag – Vereinbarung zwischen dem Kunden und Paysera, die diesen Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag für Privatkunden und alle anderen Bedingungen und Dokumente (Anhänge, Vereinbarungen, Regeln, Erklärungen usw.) umfasst, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Informationen auf den Websites, auf die in diesem Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag für Privatkunden verwiesen wird.

Zustimmung – Zustimmung des Zahlers zur Ausführung der Zahlungstransaktion, die gemäß Abschnitt 8 des Vertrags erteilt wird. 

Passwort (Passwörter) – im System erstellter Code des Kunden, während der starken Authentifizierung verwendeter im System erstellter Code des Kunden oder von Paysera dem Kunden gegebener Code zum Zugang zum Benutzerkonto und/oder Paysera-Konto, zur Einleitung, Bestätigung und/oder Verwaltung getrennter Paysera-Dienstleistung, zur Einleitung, Autorisierung, Ausführung, Bestätigung oder zum Erhalt der Zahlungstransaktion. 

Partei – Paysera oder der Kunde.  

Eindeutiger Identifikator – Kombination von Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die Paysera als Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstbenutzer bereitstellt und die den an der Zahlungstransaktion beteiligten Zahlungsdienstbenutzer und/oder das in der Zahlungstransaktion verwendete Zahlungskonto eindeutig identifizieren lässt.

Benutzer – Kunde, der gemäß dem Vertrag für Zwecke handelt, die nicht mit seiner geschäftlichen, händlerischen oder beruflichen Tätigkeit verbuden sind.

2. Registrierung im System und Erstellung des Benutzerkontos

2.1. Der Kunde muss sich im System registrieren, um Paysera-Dienstleistungen nutzen zu können. Paysera hat das Recht, einen neuen Kunden ohne Angabe von Gründen nicht zu registrieren, aber Paysera stellt sicher, dass eine Ablehnung der Registrierung immer auf wichtigen Gründen basiert, die Paysera nicht offenlegen muss.

2.2. Bei Registrierung im System wird das Benutzerkonto für den Kunden erstellt. Das Benutzerkonto ist persönlich und nur sein Inhaber, d. h. der Kunde, ist berechtigt, es zu nutzen (sich dabei anzumelden). Nach Registrierung im System und Erstellung des Benutzerkontos wird für den Kunden automatisch ein Paysera-Konto erstellt. Das Paysera-Konto basiert auf dem in Abschnitten 4 und 5 dieses Vertrags beschriebenen Verfahren.

2.3. Der Kunde darf nur ein Benutzerkonto haben.

2.4. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn sich der Kunde im System registriert, sich mit den Bedingungen dieses Vertrags vertraut gemacht und seine Zustimmung zu deren Einhaltung in elektronischer Form erklärt hat, und ist unbefristet.

2.5. Durch Registrierung im System bestätigt der Kunde, dass er den Bedingungen des Vertrags zustimmt und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Paysera stellt die Dienstleistungen den Personen älter als 7 (sieben) Jahre bereit. Die Nutzung der Paysera-Dienstleistungen ist für Personen jünger als 7 (sieben) Jahre verboten. Falls der Kunde jünger als 18 (achtzehn) Jahre ist, muss er eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern/Erziehungsberechtigte oder Sorgeberechtigte) einreichen. Paysera hat das Recht, jederzeit die schriftliche (sowie notariell beglaubigte) Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Kunden (Eltern/Erziehungsberechtigte oder Sorgeberechtigte) zu verlangen. Reicht der Kunde innerhalb der von Paysera gesetzten Frist keine schriftliche Zustimmung ein, hat Paysera das Recht, die Bereitstellung der Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen.

2.6. Der Kunde bestätigt, dass er bei Registrierung im System richtige Daten über sich selbst angegeben hat und dass er später bei Änderung oder Ergänzung der Daten über sich selbst im System nur richtige Daten angibt. Alle Verluste aufgrund Angabe falscher Daten gehen zu Lasten des Kunden.

2.7. In den Fällen und nach den Verfahren, die im Vertrag oder im System festgelegt sind, muss der Kunde das Benutzerkonto, die Bereitstellung einer neuen Dienstleistung oder eines Teils der Dienstleistung bestätigen und die Kundenidentifikation vornehmen, damit Paysera die Bereitstellung der Dienstleistungen beginnt oder fortsetzt. Die Vornahme der Kundenidentifikation, die Bestätigung des Benutzerkontos und der Bereitstellung der neuen Dienstleistungen dient dem Schutz der Interessen des Kunden und Paysera.

2.8. Paysera hat das Recht, solche Daten und/oder Dokumente zu verlangen, die helfen, den Kunden zu identifizieren und/oder relevante Informationen über den Kunden zu erhalten, die für ordnungsmäßige Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen erforderlich sind. Bestimmte einzureichende Daten und/oder Dokumente werden in einer Mitteilung an den Kunden über Notwendigkeit einer Kundenidentifikation oder eines anderen Bestätigungsverfahrens angegeben.

2.9. Bei Kundenidentifikation hat Paysera das Recht anzufordern, Originaldokumente und/oder deren Kopien und/oder Kopien von notariell oder von einer anderen staatlich bevollmächtigten Person beglaubigten Dokumenten einzureichen.

2.10. Orte, Verfahren, Bedingungen und Preise der Kundenidentifikation sind hier angegeben.

2.11. In bestimmten Fällen hat Paysera das Recht bei Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und aufgrund der Art der erforderlichen Dokumente (z. B. die Vorlage des Originaldokuments ist erforderlich), vom Kunden zu verlangen, die Kundenidentifikation auf eine von Paysera angegebene Weise (z. B. beim Kundendienstzentrum) vorzuführen.

2.12. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde die Dokumente (Verträge, Vereinbarungen usw.) durch elektronische Mittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterzeichnen mit einem Stylus auf dem Bildschirm) bestätigen kann.

2.13. Paysera hat das Recht, vom Kunden zusätzliche Informationen und/oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Kunden oder seinen Transaktionen zu verlangen und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) den Kundenfragebogen zu aktualisieren. Paysera ist berechtigt zu verlangen, dass die eingereichten Kopien der Dokumente notariell beglaubigt und/oder in eine für Paysera akzeptable Sprache übersetzt werden. Alle Dokumente und Informationen werden auf Kosten des Kunden vorbereitet und eingereicht. Reicht der Kunde keine zusätzlichen Informationen und/oder Dokumente innerhalb der von Paysera gesetzten Frist ein, behält sich Paysera das Recht vor, die Bereitstellung der Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen.

2.14. Der Kunde wird per E-Mail, die bei Registrierung im System angegeben wurde, oder per SMS, wenn der Kunde bei Registrierung nur die Mobiltelefonnummer angegeben hat, darüber benachrichtigt, dass das Benutzerkonto, die Bereitstellung einer neuen Dienstleistung oder die erneute Bereitstellung einer suspendierten Dienstleistung bestätigt sind.

2.15. Hat der Kunde falsche Daten übermittelt, muss er diese korrigieren. Hat der Kunde aufgrund der Ungenauigkeit der Daten mehrere Benutzerkonten erstellt, muss der Kunde Paysera darüber informieren, damit die erstellten Benutzerkonten in ein Benutzerkonto zusammengeführt werden. Der Kunde, der die Anforderungen dieses Ziffers nicht einhält, kann gesperrt werden, illegale Transaktionen können als falsch erkannt werden und die Daten können bei Bedarf an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

3. Preis der Paysera-Dienstleistungen und deren Bezahlung

3.1. Die Preise und Friste der Paysera-Dienstleistungen sind im jeweiligen Abschnitt dieses Vertrags, auf der Preisseite oder im Anhang für bestimmte Dienstleistung angegeben.

3.2. Falls Paysera die im System angegebenen allgemeinen Preise der Bereitstellung der Dienstleistungen reduziert, gelten diese für den Kunden sofort nach deren Veröffentlichung, unabhängig davon, ob der Kunde darüber informiert wurde, aber nur, wenn sie nicht in der im Abschnitt 11 beschriebenen Weise geändert wurden.

3.3. Die Kommissionsgebühren von Paysera werden abgebucht:

3.3.1. während der Zahlungstransaktion;

3.3.2. wenn die Kommissionsgebühren nicht während des Zahlungstransaktion abgebucht wurden, hat Paysera das Recht, die Kommissionsgebühren später abzubuchen, spätestens jedoch 2 (zwei) Jahre nach Ausführung des Zahlungstransaktion. Der Kunde wird über die gemäß diesem Unterpunkt abgebuchten Kommissionsgebühren durch den Kommissionsgebührenbericht für den Zeitraum, in dem die Kommissionsgebühr abgebucht wurde, informiert;

3.3.3. die Kommissionsgebühr wird dem Kunden vor der Zahlungstransaktion angegeben (sofern in den Regeln des bestimmten Zahlungsmittels oder der Dienstleistung nicht anders angegeben).

3.4. Der Kunde bestätigt, dass er sich mit den Preisen und Fristen der Zahlungsüberweisungen sowie den Preisen aller anderen für den Kunden anwendbaren und relevanten Paysera-Dienstleistungen vorsichtig vertraut gemacht hat.

3.5. Paysera hat das Recht, die Kommissionsgebühr von dem Konto abzubuchen, auf dem die Zahlungstransaktion durchgeführt wird, oder von anderen in Paysera eröffneten Konten.

3.6. Die Kommissionsgebühr ist in der Währung zu zahlen, die im Vertrag, im Anhang oder auf den in diesem Vertrag oder Anhang angegebenen Websites angegeben ist.

3.7. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Konto genug Mittel zur Zahlung oder Abbuchung der Kommissionsgebühr enthält. Enthält das Konto nicht genug Mittel zur Zahlung der Kommissionsgebühr in einer festgelegten Währung, ist Paysera berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Kommissionsgebühr vom Konto in einer anderen Währung abzubuchen, indem Paysera diese Währung in die erforderliche Währung gemäß dem an den Kunden angewendeten Wechselkurs von Paysera umtauscht. Der übliche Wechselkurs von Paysera ist hier veröffentlicht. Wenn das Konto Mittel in mehreren anderen Währungen enthält, kann Paysera diese in die für Paysera zahlbare Währung in alphabetischer Reihenfolge der Abkürzungen für internationale Währungsnamen umtauschen.

3.8. Wenn der Kunde die Gebühr für erbrachte Dienstleistungen nicht rechtzeitig zahlt, muss er auf Verlangen von Paysera die Verzugszinsen von 0,05 % für jeden Verzugstag zahlen.

4. Eröffnung des Paysera-Kontos. Bedingungen für Ausgabe und Einlösung von E-Geld

4.1. Mit diesem Vertrag wird dem Kunden ein Paysera-Konto im System unbefristet eröffnet.

4.2. Das Paysera-Konto ermöglicht es dem Kunden, Mittel einzuzahlen und zu überweisen sowie Mittel für Überweisungen auf seinem Konto zu halten, inländische und internationale Überweisungen der Mittel durchzuführen, Beiträge zu zahlen, Mittel auf das Konto zu erhalten, Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, andere Transaktionen direkt im Zusammenhang mit Überweisungen der Mittel durchzuführen.

4.3. Die Mittel des Kunden auf dem Paysera-Konto gelten als E-Geld, die Paysera dem Kunden bei Überweisung oder Einzahlung der Mittel auf das Paysera-Konto des Kunden ausgibt. Hat der Kunde die Mittel auf das Konto eingezahlt, überwiesen oder erhalten, schreibt Paysera diese Mittel dem Konto des Kunden gut, indem sie das E-Geld zum Nennwert ausgibt. Dieses E-Geld wird dem Kunden zugeordnet und auf dem Paysera-Konto des Kunden gehalten.

4.4. Die bestimmte Methode der Einzahlung oder Überweisung der Mittel auf das Paysera-Konto wählt der Kunde auf dem Benutzerkonto aus, indem er die Funktion „Auffüllungsanweisungen“ auswählt, die die Anweisungen zur Einzahlung der Mittel für jede Einzahlungsmethode enthält. Die Anweisungen zur Einzahlung der Mittel und die darin enthaltenen Daten werden als eindeutige Identifikatoren, die für korrekte Ausführung einer Zahlungstransaktion erforderlich sind, betrachtet (oder können als solche betrachtet werden).

4.5. Der Nennwert des E-Gelds entspricht dem Nennwert der auf das Paysera-Konto eingezahlten oder überwiesenen Mittel.

4.6. Das E-Geld auf dem Paysera-Konto ist keine Einlage und Paysera zahlt in keinem Fall Zinsen für dessen Aufbewahrung und erbringt keine anderen Vorteile im Zusammenhang mit der Dauer des Zeitraums, in dem der Kunde das E-Geld auf dem Paysera-Konto aufbewahrt.

4.7. Der Kunde kann mehrere Paysera-Konten auf demselben Benutzerkonto erstellen und haben und diese nach eigenem Ermessen verwenden.

4.8. Das E-Geld, das sich auf dem Paysera-Konto des Kunden befindet, werden jederzeit auf Wunsch des Kunden zum Nennwert eingelöst, mit Ausnahme der im Vertrag festgelegten Fälle, wenn dem Konto Beschränkungen auferlegt sind.

4.9. Der Kunde reicht seinen Wunsch auf Einlösung von E-Geld ein, indem er einen Zahlungsauftrag zur Überweisung von E-Geld von seinem Paysera-Konto auf ein anderes von ihm angegebenes Konto (Banken und elektronische Zahlungssysteme, an die Paysera das Geld überweisen kann, sind hier angegeben) oder zur Entnahme von E-Geld aus seinem Paysera-Konto auf andere von Paysera unterstützte und im System angegebene Weise erteilt. Paysera hat das Recht, die Beschränkungen für Einlösung von E-Geld, die hier angegeben sind, aufzuerlegen.

4.10. Keine spezifischen Bedingungen für Einlösung von E-Geld, die sich von den standardmäßigen Zahlungsüberweisungen und anderen Zahlungstransaktionen auf dem Paysera-Konto unterscheiden, sind nicht anwendbar. Der Betrag des E-Gelds, das eingelöst oder überwiesenen wird, wird vom Kunden ausgewählt.

4.11. Eine zusätzliche Gebühr für Einlösung von E-Geld wird nicht erhoben. Im Fall der Einlösung von E-Geld zahlt der Kunde die übliche Kommissionsgebühr für durchgeführte Zahlungsüberweisung oder Auszahlung, die von der vom Kunden durchgeführten Zahlungsüberweisung abhängt. Es gelten die üblichen Paysera-Gebühren für Überweisung oder Auszahlung des Gelds.

4.12. Wenn der Kunde den Vertrag kündigt sowie die Schließung des Paysera-Kontos und die Löschung des Benutzerkontos im System beantragt oder wenn Paysera in den im Vertrag vorgesehenen Fällen die Bereitstellung der Dienstleistung des Paysera-Kontos für den Kunden beendet und das Benutzerkonto des Kunden im System löscht, wird das Geld auf dem Paysera-Konto auf das vom Kunden angegebene Bankkonto oder das elektronische Zahlungskonto eines anderen Systems überwiesen. Paysera hat das Recht, zu Paysera gehörende Beträge (zu Paysera gehörende und vom Kunden nicht gezahlte Kommissionsgebühr für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen und Kosten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldstrafen der internationalen Kartenorganisationen, der anderen Finanzinstitutionen und/oder der staatlichen Behörden und Ersatz des Schadens, der Paysera infolge der Vertragsverletzung des Kunden erlitten hat) von diesem zurückzuzahlenden Geld abzuziehen. Wenn zwischen dem Kunden und Paysera ein Streit besteht, hat Paysera das Recht, die Mittel bis zur Klärung der Streitigkeit zurückzuhalten.

4.13. Wenn Paysera die Mittel aus Gründen, die Paysera nicht zu vertreten hat, nicht an den Kunden zurückzahlen kann, wird der Kunde darüber informiert. Der Kunde muss sofort ein anderes Konto angeben oder zusätzliche Informationen, die zur Rückzahlung des Gelds (zur Vornahme der Zahlung) erforderlich sind, bereitstellen.

5. Nutzung des Paysera-Kontos

5.1. Der Kunde kann das Paysera-Konto online verwalten, indem er sich mit seinem Anmeldenamen und -passwort bei seinem Benutzerkonto anmeldet und zusätzliche Authentifizierung (starke Authentifizierung) durchführt.

5.2. Die Zahlungsüberweisungen von dem Paysera-Konto des Kunden können ausgeführt werden:

5.2.1. auf das Konto eines anderen Systembenutzers;

5.2.2. auf Konten in Litauen, in der EU und im Ausland (außer den Ländern, an die die Zahlungsüberweisungen nicht möglich sind: der Kunde wird über diese Länder von Paysera im System informiert);

5.2.3. auf Konten anderer elektronischer Zahlungssysteme, die im System angegeben sind.

5.3. Bei Erteilung des Zahlungsauftrags zur Ausführung der internationalen Zahlungsüberweisung durch den Kunden gilt zusätzlich der Anhang „Bedingungen für Ausführung der internationalen Zahlungsüberweisungen“.

5.4. Bei Währungsumrechnung wird der während der Umrechnung geltende Wehselkurs von Paysera angewendet, der ständig aktualisiert und hier veröffentlicht wird (Wechselkurse werden sofort und ohne besondere Mitteilung angewendet).

5.5. Die Preise der Eröffnung und Verwaltung des Paysera-Benutzerkontos und des Paysera-Kontos sind auf der Preisseite angegeben. Falls sich der Kunde mehr als ein Jahr nicht beim Benutzerkonto angemeldet und keine Transaktionen durchgeführt hat, erachtet Paysera, dass das Benutzerkonto und das Konto (Konten) nicht mehr in Gebrauch sind (inaktiv). Paysera hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Benutzerkonto und das Konto (Konten) zu schließen, wenn diese nicht in Gebrauch sind und keine Mittel enthalten, indem Paysera den Kunden 30 Tage vor Kündigung und Schließung über nicht gebrauchte (inaktive) Benutzerkonten und Konten informiert. Falls mindestens ein nicht gebrauchtes (inaktives) Konto noch Mittel enthält, wird Paysera das Benutzerkonto offen lassen und nur die nicht gebrauchten (inaktiven) Konten schließen. Falls das Benutzerkonto und das Konto (Konten), das Mittel enthält, zwei Jahre inaktiv bleiben, erhebt Paysera die Kommissionsgebühr für Verwaltung des nicht gebrauchten (inaktiven) Benutzerkontos und Kontos, das Mittel enthält. Die Kommissionsgebühr ist hier angegeben.

5.6. Die Bank oder das System kann die Gebühr für Überweisung der Mittel von dem Paysera-Konto des Kunden auf das Bankkonto, die Karte oder das andere elektronische Zahlungssystem des Kunden sowie für Überweisung der Mittel von dem Bankkonto, der Karte oder dem anderen elektronischen Zahlungssystem auf das Paysera-Konto erheben.

5.7. Die Liste der Banken und der elektronischen Zahlungssysteme, an die Zahlungsüberweisungen möglich sind, die Kommissionsgebühren für Überweisungen und die Überweisungsfristen sind hier angegeben.

5.8. Der Preis der Paysera-Dienstleistungen wird von Mitteln auf dem Paysera-Konto des Kunden abgezogen. Wenn der Betrag der Mittel auf dem Paysera-Konto des Kunden niedriger als der vom Kunden angegebene Betrag der Zahlungsüberweisung und der Preis des Paysera-Dienstleistung ist, wird die Zahlung nicht ausgeführt.

5.9. Wenn eine Nicht-SEPA-, TARGET2- oder SEPA Instant-Überweisung durchgeführt wird, wird Paysera bei Überweisung der Mittel vom Paysera-Konto auf Bankkonten oder an andere elektronische Zahlungssysteme als Zahler angegeben. Zusätzlich zur Zahlungsüberweisung werden dem Empfänger diese Informationen bereitgestellt, die je nach den technischen Möglichkeiten auf eine oder mehrere der folgenden Weisen bereitgestellt werden können:

5.9.1. ausführliche Informationen über den Zahler/Kunden sind im Feld des Primärzahlers sichtbar, wenn dieses System von dem entsprechenden E-Banking- oder Zahlungssystem unterstützt wird;

5.9.2. ausführliche Informationen über den Zahler/Kunden wird im Feld des Verwendungszwecks angegeben;

5.9.3. gemeinsam mit der Zahlungsüberweisung erhält der Empfänger einen einzigartigen und nur für diese Überweisung bestimmten Link auf die Website, wo ausführliche Informationen über die Zahlung und den Zahler angegeben ist.

5.10. Wenn der Kunde falsche Daten des Geldempfängers (eindeutige Identifikatoren) angibt, aber gemäß diesen Daten der Zahlungsauftrag ausgeführt wird (z. B. der Zahler hat die Kontonummer der Person angegeben, die nicht das Geld erhalten musste), ist anzunehmen, dass Paysera seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und Paysera wird den überwiesenen Betrag nicht an den Kunden zurückgeben. Paysera verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungstransaktion zu verfolgen und strebt das Geld der Zahlungstransaktion zurückzugeben, allerdings, falls dies fehlschlägt, muss sich der Kunde wegen der Rückzahlung direkt an die Person wenden, die das Geld erhalten hat.

5.11. Der Kunde muss einen Zahlungsauftrag zur Ausführung der Zahlungstransaktion genau gemäß den im System festgelegten und zum Zeitpunkt der Überweisung gültigen Anweisungen erteilen. Wenn der Kunde der Empfänger ist, muss er dem Zahler ausführliche und genaue Daten angeben, damit der Zahlungsauftrag zur Ausführung der Zahlungstransaktion in allen Fällen gemäß den im System festgelegten und zum Zeitpunkt der Überweisung gültigen Anweisungen erteilt wird. Vor Erteilung des Zahlungsauftrags zur Ausführung der Zahlungstransaktion oder Angabe der Daten dem anderen Zahler muss der Kunde die Anweisungen zur Kontoauffüllung überprüfen und aktualisieren. Diese Anweisungen und die darin enthaltenen Daten werden als eindeutige Identifikatoren, die für korrekte Ausführung einer Zahlungstransaktion erforderlich sind, betrachtet (oder können als solche betrachtet werden).

5.12. Wenn der Zahler einen fehlerhaften Zahlungsauftrag einreicht oder falsche Daten der Zahlungsüberweisung angibt und die Zahlungsüberweisung noch nicht ausgeführt wurde, kann der Zahler die Anpassung des Zahlungsauftrags beantragen. In diesem Fall gilt die im System angegebene Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags.

5.13. Wenn Paysera die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel erhalten hat, aber dem Kondo des Empfängers nicht gutschreiben kann (z. B. das Konto des Empfängers ist geschlossen, die IBAN-Kontonummer existiert nicht usw.), zählt Paysera den Zahlungsbetrag spätestens innerhalb von zwei Werktagen an den Zahler zurück. In diesem Fall können die im System angegebenen Gebühren für Stornierung des Zahlungsauftrags erhoben werden. Wenn Paysera die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel dem Empfänger wegen der Fehler des Zahlers beim Ausfüllen des Zahlungsauftrags nicht gutschreiben kann und der Zahler die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel zurückfordert, kann der Zahlungsauftrag storniert werden und können die Mittel dem Zahler zurückgezahlt werden, jedoch nur mit dem schriftlichen Antrag des Zahlers und der Zustimmung des Empfängers zur Rückgabe der Mittel an den Zahler (wenn der Empfänger festgestellt werden kann). In diesem Fall können die im System angegebenen Gebühren für Stornierung des Zahlungsauftrags erhoben werden.

5.14. In allen Fällen, wenn Paysera einen Zahlungsauftrag und die Mittel erhält, die aufgrund von Fehlern im Zahlungsauftrag oder Mangel an Informationen nicht gutgeschrieben werden können und wenn sich weder der Zahler noch der Empfänger wegen der Anpassung eines solchen Zahlungsauftrags oder der Rückzahlung der Mittel an Paysera innerhalb eines Monats ab Erhalt des Zahlungsauftrags wendet, ergreift Paysera alle möglichen Maßnahmen, um die Zahlungstransaktion zu verfolgen, die angepasste Informationen des Zahlungsauftrags zu erhalten und den Zahlungsauftrag auszuführen. Solche Mittel zur Verfolgung der Zahlungstransaktion können sein:

5.14.1. Wenn Paysera die Kontaktdaten des Zahlers (E-Mail oder Telefonnummer) kennt, wendet sich Paysera an den Zahler wegen der Anpassung des Zahlungsauftrags.

5.14.2. Wenn Paysera keine Kontaktdaten des Zahlers kennt und sich weder der Zahler noch der Empfänger wegen der im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel an Paysera wendet, wendet sich Paysera an die Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, von dem die Mittel des Zahlungsauftrags erhalten wurden, mit der Anfrage auf Wenden an den Zahler wegen der Anpassung der Informationen des Zahlungsauftrags. Das Mittel wird angewendet, wenn das Wenden an die Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlers auf elektronischem Weg möglich ist.

5.14.3. Wenn die oben genannten Mittel nicht zur Nachverfolgung der Zahlungstransaktion beitragen, hat Paysera das Recht, 0,01 EUR oder einen anderen möglichen Mindestbetrag mit der im Verwendungszweck angegebenen Anfrage an den Zahler auf Kontaktieren von Paysera und Anpassung des fehlerhaften Zahlungsauftrags per E-Mail zu überweisen. Dieses Mittel wird angewendet, wenn Paysera das Konto des Zahlers kennt, von dem die Mittel eingegangen sind und die Kosten einer solchen Zahlungsüberweisung angemessen sind und der Betrag der Zahlungsüberweisung nicht weniger als 10,00 (zehn) EUR beträgt.

5.15. In allen in Ziffer 5.14 aufgeführten Fällen gilt die im System angegebene Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags, die von überwiesenem Betrag vor dessen Gutschrift dem Konto des Kunden-Empfängers abgebucht wird.

5.16. Wenn es nicht möglich ist, die in Ziffer 5.14 aufgeführten Mittel zur Zahlungstransaktionsverfolgung anzuwenden sowie wenn der Empfänger auch nicht gemäß den im Zahlungsauftrag des Zahlers angegebenen und/oder angepassten Daten identifiziert werden kann, werden die Mittel im Paysera-System aufbewahrt, bis sich der Zahler oder der Empfänger wendet und zusätzliche Daten erhalten werden, die die Gutschrift des Gelds dem Empfänger ermöglichen (nach Abbuchung der Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags von überwiesenem Betrag vor dessen Gutschrift dem Konto des Kunden-Empfängers). Diese Mittel können auch auf schriftlichen Antrag des Zahlers zurückgezahlt werden. In diesem Fall gilt die im System angegebene Gebühr für Rückzahlung des Gelds, die von überwiesenem Betrag vor Rückzahlung des Gelds an den Zahler abgebucht wird.

5.17. Der Kunde, der festgestellt hat, dass auf sein Paysera-Konto oder von seinem Paysera-Konto das nicht ihm gehörende Geld überwiesen wurde, oder sein Geld versehentlich abgezogen wurde, muss Paysera unverzüglich darüber informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, über das nicht ihm gehörende und irrtümlich überwiesene Geld zu verfügen. Wenn das Geld auf das Paysera-Konto irrtümlich oder in anderen Fällen ohne Rechtsgrundlage gutgeschrieben oder das Geld vom Paysera-Konto irrtümlich oder in anderen Fällen ohne Rechtsgrundlage überwiesen wurde, hat Paysera das Recht und erteilt der Kunde eine unwiderrufliche Zustimmung, in solchen Fällen das Geld vom Paysera-Konto ohne Anweisung des Kunden abzuschreiben. Wenn das Paysera-Konto nicht genug Mittel zur Abschreibung der irrtümlich gutgeschriebenen Beträge enthält, verpflichtet sich der Kunde vorbehaltlos, innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Erhalt des Antrags von Paysera das irrtümlich gutgeschriebene oder vom Paysera-Konto irrtümlich überwiesene Geld an Paysera zurückzugeben. Wenn der Kunde das irrtümlich gutgeschriebene Geld nicht rechtzeitig zurückzgegeben hat, muss er auf Verlangen von Paysera die Verzugszinsen von 0,05 % für jeden Verzugstag zahlen.

5.18. Der Kunde hat das Recht, die Limits der Zahlungsüberweisungen des Paysera-Kontos zu ändern, indem er ein zusätzliches Verfahren zur Bestätigung des Benutzerkontos gemäß dem im System festgelegten Verfahren durchführt und andere Zahlungslimits festlegt, die 12 Stunden nach Überprüfung der Setzung zusätzlicher Limits in Kraft treten. Der Kunde kann die Höhe der Limits nach eigenem Ermessen festlegen und die für ihn geltenden Limits durch Anmeldung bei seinem Benutzerkonto überprüfen, aber Paysera hat das Recht, die Höhe der Limits einzuschränken, und den Kunden aufzufordern, eine zusätzliche Authentifikation gemäß dem vom System festgelegten Verfahren vorzunehmen. Der Kunde wird über das Inkrafttreten des Limits per E-Mail informiert. Diese Vertragsbedingung kann nicht für Minderjährige, die unter 14 Jahre alt sind, oder für andere Personen, für die bestimmte Beschränkungen gelten, angewendet werden.

5.19. Der Kunde kann seinen Kontosaldo und seine Kontohistorie durch Anmeldung beim Benutzerkonto überprüfen, wo er auch Informationen über alle Kommissionsgebühren und andere während des ausgewählten Zeitraums vom Konto abgezogene Beträge finden kann.

5.20. Der Kunde stellt sicher, dass:

5.20.1. die Mittel, die auf sein Paysera-Konto eingehen, nicht aus unrechtmäßigen Tätigkeiten erhalten sind;

5.20.2. er die Paysera-Dienstleistungen nicht für unrechtmäßige Zwecke nutzt, einschließlich der Handlungen oder Transaktionen, um Geld aus Straftaten oder anderen unrechtmäßigen Tätigkeiten zu legalisieren.

5.21. Der Kunde kann auf folgende Weisen das Paysera-Konto verwalten und die Zahlungstransaktionen von seinem Paysera-Konto durchführen:

5.21.1. über das Internet bei Anmeldung bei seinem Benutzerkonto;

5.21.2. über die App Paysera (Anhang „Verwaltung des Paysera-Kontos über die App Paysera“ nach Bestätigung der Bedingungen des Anhangs durch den Kunden anwendbar);

5.21.3. mit Zahlungsmitteln, die mit dem Paysera-Konto verknüpft sind (Anhang „Zahlungsmittel“ nach Bestätigung der Bedingungen des Anhangs durch den Kunden anwendbar);

5.21.4. mit anderen von Paysera angegebenen Mitteln nach Bestätigung der Bedingungen für Nutzung dieser Mittel durch den Kunden.

5.22. Bestätigungen, Bestellungen, Anfragen, Mitteilungen, sonstige Handlungen des Kunden, die auf Websites Dritter oder anderen Stellen durch Anmeldung beim Paysera-Konto und Identifizierung auf diese Weise durchgeführt wurden, werden mit dem Abschluss eines mit einer elektronischen Signatur bestätigten Geschäfts gleichgesetzt.

5.23. Ausführung der Zahlungsaufträge vom Paysera-Konto über das Internet:

5.23.1. Zur Ausführung der Zahlungsüberweisung über das Internet muss der Kunde den Zahlungsauftrag im System ausfüllen und zur Ausführung einreichen, wobei er seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags im System auf elektronischer Weise bestätigt.

5.23.2. Die Erteilung eines Zahlungsauftrags zur Ausführung im System ist die Zustimmung des Kunden zur Ausführung der Zahlungstransaktion und kann nicht storniert werden (Stornierung der Zahlung ist nur möglich, bis die Ausführung der Zahlung noch nicht angefangen wurde – Status der Ausführung der Zahlung und Stornierungsmöglichkeit sind auf dem Benutzerkonto des Kunden sichtbar).

5.23.3. Wenn der Kunde den Zahlungsauftrag aus seinem Paysera-Konto auf das Paysera-Konto des anderen Systembenutzers im System durchführt, kann er die Ausführung der durch das Passwort des Zahlers geschützten Zahlungsüberweisung wählen, wenn der Kunde bei Erstellung des Zahlungsauftrags auch das Passwort des Überweisungserhalts setzt. In diesem Fall wird die Zahlungsüberweisung endgültig ausgeführt, wenn der Zahlungsempfänger das vom Kunde-Zahler gesetzten und dem Empfänger angegebenen oder übermittelten Passwort des Überweisungserhalts eingibt. Gibt der Empfänger das vom Zahler gesetzten Passwort nicht ein, werden die Mittel auf das Paysera-Konto des Zahlers automatisch nach 30 Tagen zurückgegeben. Als Zeitpunkt der Autorisierung dieser Zahlung gilt die Eingabe des Passworts des Überweisungserhalts durch den Empfänger und diese Zahlungsüberweisung kann nicht nach Eingabe des Passworts des Überweisungserhalts durch den Empfänger storniert werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für ordnungsgemäße und sichere Übermittlung des Passworts des Überweisungserhalts an den Empfänger und stellt sicher, dass dieses Passwort nur dem Geldempfänger offenbart wird.

5.23.4. Bei Ausfüllung des Zahlungsauftrags über das Internet kann der Kunde ein zukünftiges Datum eingeben, das nicht später als 2 Jahre nach Ausfüllung des Zahlungsauftrags. Wenn auf dem Paysera-Konto des Kunden am angegebenen Datum genug Mittel vorhanden ist, wird der Zahlungsauftrag ausgeführt. Die Überweisung an das andere Paysera-Benutzerkonto wird unmittelbar am angegebenen Datum ausgeführt (00:00 gemäß der Zeitzone des Servers EET). Die Überweisung auf das Bankkonto erfolgt innerhalb der im System festgelegten Fristen.

5.23.5. Wird der Zahlungsauftrag nicht richtig ausgefüllt, wird die Zahlung nicht ausgeführt, es sei denn, Paysera hat ausnahmsweise nach Erhalt der genaueren Überweisungsinformationen oder der ausreichenden Informationen für selbstständige Entscheidung über den Inhalt der korrekten Informationen den Überweisungsauftrag angepasst und in der üblichen Weise ausgeführt.

5.23.6. Wenn das Paysera-Konto des Kunden nicht genug Mittel zur Ausführung der Zahlungsüberweisung enthält, wird die Zahlungsüberweisung nicht ausgeführt, aber das System wird versuchen, den Zahlungsauftrag 5 (fünf) Tage nach Erhalt des Zahlungsauftrags auszufüllen. Wenn während dieser Zeit die Mittel auf dem Konto zur Ausführung des Zahlungsauftrags nicht ausreichen, wird der Zahlungsauftrag storniert und nicht mehr ausgeführt. Wenn das Konto nicht genug Mittel zur Ausführung des Zahlungsauftrags in einer Währung, aber genug Geld in einer anderen Währung enthält, wird der Zahlungsauftrag nicht ausgeführt, bis der Kunde eine andere Währung in die Zahlungswährung umrechnet (außer der Fällen, wenn der Kunde eine automatische Umrechnungsfunktion bestellt hat oder wenn die Überweisung bei Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen durch das Paysera-System durchgeführt wird).

5.24. Die Bedingungen der Nutzung der Paysera-Konto-Verwaltungsmethoden, außer der anderen in Ziffer 5.21 des Vertrags beschriebenen (mit Ausnahme der Verwaltung des Paysera-Kontos über das Internet), sind in den separaten Anhängen zu bestimmten Verwaltungsmethoden des Paysera-Kontos aufgeführt. Der bestimmte andere Verwaltungsmethoden des Paysera-Kontos regelnde Anhang wird für den Kunden dann angewendet. wenn der Kunden eine entsprechende Verwaltungsmethode des Paysera-Kontos nutzen möchte. Der Anhang tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Kunde auf elektronischer oder anderer Weise bestätigt, dass er die Bedingungen des Anhangs gelesen und seine Zustimmung zur Nutzung der im Anhang angegebenen Dienstleistung erklärt hat.

5.25 Information über durchgeführte und erhaltene Transaktionen werden von Paysera im Kontoauszug des Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sich in sein Konto einloggen und diese Information gratis sehen oder sie an einer ausgewählten Häufigkeit gedruckt erhalten.

6. Bareinzahlung und -abhebung

6.1. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld auf das Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen einzuzahlen. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Bareinzahlung sind hier angegeben.

6.2. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld vom Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen abzuheben. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Barabhebung sind hier angegeben.

6.3. Bei Ausführung der Zahlungstransaktionen in bar ist der Kunde verpflichtet, das Geld vor der Einzahlung auf das Konto und sofort nach Abhebung von dem Konto neu zu berechnen und Bemerkungen oder Ansprüche bezüglich der Menge des Bargelds und der Qualität der Banknoten unverzüglich einzureichen.

6.4. Nach Einzahlung des Bargelds kann der Kunde über das E-Geld sofort nach Geldeingang bei Paysera verfügen.

7. Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags, Anforderungen für Zahlungsauftrag und Verweigerung, den Zahlungsauftrag auszuführen

7.1. Wenn der Kunde ein Zahler ist, gilt der Zahlungsauftrag als am Tag des Eingangs bei Paysera eingegangen (Frist für die Ausführung eines solchen Zahlungsauftrags beginnt) und wenn der Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags nicht der Werktag von Paysera ist, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.

7.2. Der Zahlungsauftrag, den Paysera am Werktag von Paysera nach der von Paysera angegebenen Stunde erhält, gilt als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.

7.3. Zahlungsaufträge innerhalb vom Paysera-System werden sofort ausgeführt (bis zu ein paar Minuten, es sei denn, die Zahlungstransaktion wird in den in Rechtsvorschriften und im Vertrag festgelegten Fällen ausgesetzt), unabhängig von der Arbeitszeit von Paysera.

7.4. Paysera hat das Recht, Zahlungsaufträge, die in einer mit Paysera vereinbarten Weise erteilt wurden, und Informationen über alle Zahlungstransaktionen, die vom Kunden oder gemäß dem Zahlungsauftrag des Kunden ausgeführt wurden, aufzuzeichnen und zu speichern. Die in dieser Ziffer genannten Aufzeichnungen können von Paysera dem Kunden und/oder den Dritten, die Rechtsgrundlage für Erhalt dieser Daten haben, als Nachweis für erteilte Zahlungsaufträge und/oder ausgeführte Zahlungstransaktionen vorgelegt werden.

7.5. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen den in Rechtsvorschriften und von Paysera festgelegten Anforderungen für Erteilung eines solchen Zahlungsauftrags und/oder Inhalt des Zahlungsauftrags entsprechen. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen klar und eindeutig formuliert und ausführbar sein sowie den Willen des Kunden deutlich zum Ausdruck bringen. Paysera haftet nicht für Fehler, Unstimmigkeiten, Wiederholungen und/oder Widersprüche, die in Zahlungsaufträgen des Kunden enthalten sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit der Angaben des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags. Wenn der Zahlungsauftrag des Kunden nicht ausreichend Daten enthält oder sonstige Mängel vorliegen, kann Paysera abhängig von der Art der Mängel des Zahlungsauftrags entweder die Ausführung des Zahlungsauftrags verweigern oder ihn gemäß den Daten des Zahlungsauftrags ausführen.

7.6. Paysera hat das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags zu verweigern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt wurde, die an Paysera eingereichten Dokumente nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und/oder von Paysera festgelegten Anforderungen sind oder Paysera begründete Zweifel bezüglich der Echtheit und Richtigkeit dieser Dokumente hat. Falls Paysera begründete Verdächtigungen daran hat, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt wurde, oder Verdächtigungen bezüglich der Echtheit der eingereichten Dokumente hat, oder andere Verdächtigungen bezüglich der Rechtmäßigkeit oder der Inhalte des erteilten Zahlungsauftrags hat, hat Paysera das Recht zu verlangen, dass der Kunde auf eigene Kosten in einer für Paysera akzeptablen Weise zusätzlich den Zahlungsauftrag bestätigt und/oder an Paysera Dokumente, die das Recht der Personen auf Verfügung über das Geld auf dem Konto bestätigen, oder sonstige von Paysera angegebene Dokumente einreicht. In den in dieser Ziffer genannten Fällen handelt Paysera, um die berechtigten Interessen von dem Kunden, Paysera und/oder der anderen Personen zu schützen, deshalb ist Paysera nicht verantwortlich für Verluste, die aus der Verweigerung des Zahlungsauftrags entstehen können.

7.7. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Konto genug Geld in der Währung, die zur Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden erforderlich ist, enthält.

7.8. Vor der Ausführung des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags hat Paysera das Recht, vom Kunden Dokumente zu verlangen, die die legale Herkunft des mit der Ausführung des Zahlungsauftrags verbundenen Gelds belegen. Im Fall der Nichteinreichung dieser Dokumente hat Paysera das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden zu verweigern.

7.9. Paysera hat das Recht, Dritte hinzuzuziehen, um den vom Kunden erteilten Zahlungsauftrag ganz oder teilweise auszuführen, sofern dies aufgrund der Interessen des Kunden und/oder des Wesens der Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist. Wenn für ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist, diesen an ein anderes Finanzinstitut zu senden und durch dieses Institut weiterzuführen, aber dieses Finanzinstitut den Zahlungsauftrag des Kunden gemäß seinen internen Verfahren aussetzt, haftet Paysera nicht für solche Handlungen des Finanzinstituts, sondern bemüht sich, die Gründe für Aussetzung herauszufinden. Paysera hat das Recht, die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags auszusetzen und/oder abzubrechen, wenn dies die geltenden Rechtsvorschriften erfordern oder wenn dies aus anderen Gründen, die nicht Paysera zu vertreten hat, erforderlich ist.

7.10. Wenn Paysera die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags ablehnt, informiert Paysera den Kunden umgehend darüber oder ermöglicht ihm, mit dieser Mitteilung vertraut zu machen, es sei denn, eine solche Mitteilung ist technisch unmöglich oder nach geltenden Rechtsvorschriften verboten.

7.11. Paysera nimmt die Zahlungsaufträge des Kunden zur Ausführung der Transaktionen auf dem Konto nicht an oder führt diese nicht aus, wenn das Geld auf dem Konto gepfändet oder das Recht des Kunden auf Verfügung über das Geld auf andere Weise beschränkt ist sowie wenn die von Paysera ausgeführten Transaktionen in den gesetzlich festgelegten Fällen ausgesetzt werden.

7.12. Wenn das Geld gemäß dem Zahlungsauftrag aus Gründen, die Paysera nicht zu vertreten hat (Daten des Zahlungsauftrags sind ungenau, das Konto des Empfängers ist geschlossen usw.), zurückgegeben wird, wird der zurückgegebene Betrag dem Konto gutgeschrieben. Die vom Zahler gezahlten Gebühren für Ausführung des Zahlungsauftrags werden nicht zurückgegeben und die mit der Rückzahlung verbundenen Gebühren und Kosten können vom Konto abgebucht werden.

7.13. Die von Paysera eingeleiteten Zahlungsüberweisungen können eilig und nicht eilig sein (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Die Zahlungsüberweisungsmethode wird vom Kunden ausgewählt (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Wählt der Kunde die Zahlungsüberweisungsmethode nicht aus, wird davon ausgegangen, dass er eine vom System automatisch ausgewählte Zahlungsüberweisung zu den für den Kunden günstigsten Bedingungen eingeleitet hat.

8. Erteilung und Widerruf der Zustimmung, Stornierung des Zahlungsauftrags

8.1. Die Zahlungstransaktion gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler die Zustimmung erteilt. Die Zustimmung, die dem Vermittler von Paysera erteilt wird, gilt als für Paysera selbst erteilt. Der Kunde (Zahler) kann die Zustimmung in der von Paysera festgelegten oder zwischen Paysera und diesem Kunden vereinbarten Art und Weise erteilen. Die schriftliche Zustimmung muss von dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die Zustimmung kann auch durch elektronische Signatur, dem Kunden gegebenes Passwort, Codes und/oder andere Mittel zur Bestätigung der Identität bestätigt werden. Die Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion oder mehrerer Zahlungstransaktionen kann auch über den Empfänger oder den Zahlungsauslösedienstanbieter erteilt werden. Die mit allen in dieser Ziffer vorgesehenen Weisen bestätigte Zustimmung gilt als vom Kunden (Zahler) ordnungsgemäß bestätigt, ist rechtlich gleichrangig als von dem Kunden (seinem Vertreter) unterzeichnetes Papierdokument (Zustimmung) und kann als Beweismittel bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Paysera und dem Kunden in Gerichten und anderen Institutionen verwendet werden, und der Kunde hat kein Recht, die von Paysera ausgeführte Zahlungstransaktion zu bestreiten, wenn der Zahlungsauftrag mit der Zustimmung bestätigt wurde, die in der in dieser Ziffer festgelegten Weise erteilt wurde.

8.2. Die Zustimmung des Kunden (Zahlers) wird vor Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt. Nach Vereinbarung zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera kann die Zahlungstransaktion nach der Ausführung der Zahlungstransaktion autorisiert werden, d. h. die Zustimmung dieses Kunden erhalten werden.

8.3. Der Kunde stimmt zu, dass Paysera bei Ausführung der Zahlungstransaktion die im Zahlungsauftrag angegebenen Informationen (einschließlich der im Zahlungsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden) direkt an die mit Ausführung einer solchen Zahlungstransaktion verbundenen Personen – die internationale Zahlungskartenorganisationen, die Unternehmen, die Informationen über Zahlungen mit Zahlungskarten bearbeiten, den Zahlungsdienstleister des Empfängers, den Betreiber des Zahlungssystems, das zur Ausführung einer Zahlungstransaktion verwendet wird, die Vermittler des Zahlungsdienstleisters der Paysera und des Empfängers, den Empfänger – übermittelt.

8.4. Das Verfahren zur Stornierung des Zahlungsauftrags:

8.4.1. der Zahlungsauftrag kann nicht storniert werden, nachdem er von Paysera erhalten wurde, außer den im Vertrag vorgesehenen Fällen;

8.4.2. wenn die Zahlungstransaktion vom Empfänger oder über den Empfänger (z. B. Zahlung per Zahlungskarte) oder die Zahlungstransaktion vom Zahlungsauslösedienstanbieter eingeleitet wird, kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht stornieren, nachdem der Zahlungsauftrag gesendet wurde, der Zahler dem Zahlungsauslösedienstanbieter die Zustimmung zur Initiierung der Zahlungstransaktion erteilt hat oder der Zahler dem Empfänger die Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt hat;

8.4.3. Zahlungsaufträge, die in Ziffer 5.23.4. des Vertrags vorgesehenen sind, können spätestens am Ende des Werktags von Paysera vor dem vereinbarten Tag storniert werden;

8.4.4. nach Ablauf der in Ziffern 8.4.1–8.4.3 des Vertrags festgelegten Fristen kann der Zahlungsauftrag nur storniert werden, wenn dies zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera vereinbart wird, und in den im Ziffer 8.4.2 des Vertrags festgelegten Fällen ist auch eine Zustimmung des Empfängers erforderlich.

8.4.5. Wenn eine Zahlungstransaktion vom Empfänger initiiert wird oder durch den Empfänger, indem er eine Zahlungstransaktion mit einer Zahlungskarte durchführt und wenn der genaue Betrag der Transaktion unbekannt ist, wenn der Zahler seine Zustimmung gibt die Zahlungstransaktion durchzuführen, kann Paysera das Geld im Konto des Zahlers reservieren, aber nur wenn der Zahler dessen Zustimmung gibt eine spezifische Menge zu reservieren. Bei Empfang der Information der genauen Menge der Zahlungstransaktion, wird Paysera sofort, und nicht später als sofort nach Erhalt des Zahlungsauftrags, die Reservation vom Konto des Zahlers entfernen.

8.5. Paysera schreibt das Geld dem Konto gut und bucht das Geld vom Konto ab, indem sie einen im Zahlungsauftrag angegebenen Eindeutigen Identifikator – die Paysera-Kontonummer oder die Kontonummer gemäß dem IBAN-Standard – verwendet. Paysera ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der im von Paysera erhaltenen Zahlungsauftrag angegebene Eindeutige Identifikator dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers entspricht. Wenn der genannte Eindeutige Identifikator für Gutschrift des Gelds dem Konto oder Abbuchung des Gelds vom Konto an Paysera bereitgestellt wird, gilt der Zahlungsauftrag als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn er gemäß dem angegebenen Eindeutigen Identifikator ausgeführt wurde. Wenn Paysera die Überprüfung durchführt und eine offensichtliche Abweichung des an Paysera bereitgestellten Eindeutigen Identifikators von dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers feststellt, hat Paysera das Recht, eine solche Zahlungstransaktion nicht auszuführen.

8.6. Wenn Paysera einen Zahlungsauftrag zur Geldüberweisung auf das Zahlungskonto bei der Institution eines anderen Zahlungsdienstleisters erhält, führt Paysera diese Zahlungstransaktion gemäß dem im Zahlungsauftrag angegebenen Eideutigen Identifikator – der Zahlungskontonummer des Empfängers gemäß dem IBAN-Standard – aus, außer der Fällen, in denen ein anderer Zahlungsdienstleister das IBAN-Kontoformat nicht verwendet. Paysera ist nicht dafür verantwortlich, dass der genannte Eindeutige Identifikator im Zahlungsauftrag nicht angegeben und/oder falsch angegeben wird und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers einen anderen Eindeutigen Identifikator für ordnungsgemäße Ausführung solcher Zahlungstransaktion (Gutschrift des Gelds dem Zahlungskonto des Empfängers) festgelegt hat.

8.7. Bei Bedarf und/oder bei Anforderungen der Behörden eines anderen Staats hat Paysera das Recht, zusätzliche und/oder andere obligatorische Informationen (z. B. Vorname und Name oder Bezeichnung des Empfängers, Zahlungscode) zu bestimmen, die Paysera benötigt, um den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß auszuführen.

9. Verbotene Tätigkeit

9.1. Bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen ist dem Kunden verboten:

9.1.1. Anforderungen des Vertrags, seiner Anhänge, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, nicht einzuhalten;

9.1.2. die Rechte von Paysera und Dritten auf ihre Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte zu verletzen;

9.1.3. für Paysera unwahre, irreführende oder falsche Informationen bereitzustellen, zu verweigern, Informationen bereitzustellen oder Handlungen durchzuführen, die Paysera begründet verlangt;

9.1.4. für Dritte unwahre, irreführende oder falsche Informationen über Paysera und Zusammenarbeit mit Paysera bereitzustellen;

9.1.5. Zahlungsüberweisungen mit dem illegal erworbenen Geld anzunehmen oder auszuführen, wenn der Kunde darüber gewusst hat oder wissen musste;

9.1.6. die Paysera-Dienstleistungen auf solche Weise zu nutzen, die Verluste, Haftung oder andere negative Rechts- oder Finanzfolgen für Paysera oder andere Dritte verursacht oder dem geschäftlichen Ruf schaden kann;

9.1.7. die Paysera-Dienstleistungen zu nutzen, falls der Kunde, dessen Vertreter, wirtschaftlich Berechtigter, die ausgeführte oder erhaltene Zahlungsüberweisung die Kriterien erfüllt, die in der Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen angegeben sind (Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen finden Sie auf der Paysera-Website);

9.1.8. Computerviren zu verbreiten und andere Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb der Systeme stören, Informationen beschädigen oder zerstören und andere Schäden dem System, Geräten von Paysera oder Informationen zufügen können;

9.1.9. andere vorsätzliche Handlungen vorzunehmen, die die Erbringung der Paysera-Dienstleistungen für den Kunden oder Dritte oder den Betrieb des Systems stören können;

9.1.10. illegale Glücksspiele zu organisieren, Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) illegal zu organisieren, Handels-, Investierungs- und andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen, mit Tabakerzeugnissen, Alkohol, verschreibungspflichtigen Medikamenten, Steroiden, Waffen illegal zu handeln und mit Betäubungsmitteln verbundenen Sachen, pornographischen Produkten, nicht lizenzierten Lotterien, illegaler Software, anderen gesetzlich verbotenen Gegenständen oder Produkten zu handeln;

9.1.11. Zahlungen in einer nicht regulierten und/oder nicht überwachten virtuellen Währung anzunehmen, solche Währung zu kaufen, umzurechnen oder anderweitig darüber zu verfügen (das Verbot umfasst sowie die Durchführung von Überweisungen als auch deren Erhalt von virtuellen Wechselstuben);

9.1.12. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera Finanzdienstleistungen zu erbringen und/oder Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) legal zu organisieren, Handels-, Investierungs- oder andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen. Wenn der Kunde beabsichtigt, die Finanzdienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland, das gleichwertige oder wesentlich ähnliche Anforderungen festgelegt hat, ausgestellt und von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht wird;

9.1.13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera legale Glücksspiele, Lotterie, andere Tätigkeiten, die spezielle Lizenzen oder Genehmigungen erfordern, zu organisieren. Wenn der Kunde beabsichtigt, die in dieser Ziffer genannten Dienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt und von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht wird;

9.1.14. mehr als ein Konto zu haben, das Benutzerkonto mit einem falschen Namen zu registrieren oder das Benutzerkonto im Namen einer anderen Person ohne Vollmacht zu registrieren, das Benutzerkonto unter Nutzung der Dienstleistungen der Personen (Websites), die die Dienstleistung der anonymen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen erbrinden;

9.1.15. gesetzlich oder nach anderen Rechtsvorschriften verbotene oder gegen öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßende Dienstleistungen zu erbringen;

9.1.16. sich beim System anonym (z. B. über öffentliche Proxy-Server) anzumelden;

9.1.17. Passwörter und andere personalisierte Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittel Dritten offenzulegen und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden zu ermöglichen.

9.2. Der Kunde ersetzt alle direkten Verluste, Geldstrafen und andere Geldsanktionen für Paysera wegen der Nichteinhaltung des Vertrags, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ziffer 9.1 des Vertrags, oder dessen Verletzung wegen des Verschuldens des Kunden.

9.3. Der Kunde ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle Verluste, die Paysera, andere Paysera-Kunden und Dritte bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen und Verletzung dieses Vertrags oder seiner Anhänge durch den Kunden erleiden, zu ersetzen.

10. Senden von Mitteilungen der Parteien, Kommunikation und Kundenberatung

10.1. Der Kunde bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass Paysera die Mitteilungen an den Kunden auf der Website des Systems platziert und per E-Mail, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, per Post an die Adresse, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, oder per SMS, wenn der Kunde bei Registrierung nur die Mobiltelefonnummer angegeben hat, sendet. Der Kunde bestätigt, dass die Mitteilung von Paysera, die in einer der oben genannten Weisen vorgelegt wird, als ordnungsgemäß vorgelegt gilt. Die Mitteilungen werden per Post oder SMS nur dann gesendet, wenn der Kunde keine E-Mail angegeben hat. Beziehen sich diese Mitteilungen nicht auf eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 24 Stunden ab Platzierung auf der Website des Systems oder Versendung an den Kunden per E-Mail oder SMS erhalten hat. Wenn die Mitteilung per Post gesendet wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab seiner Versendung erhalten hat, es sei denn, der Kunde die Mitteilung per Post tatsächlich später als in den in diesem Vertrag festgelegten Fristen erhalten hat. Mitteilungen (Beschwerden, Anfragen und Klagen) von Kunden gelten am Tag ihrer Einreichung als erhalten, wenn sie von 8 Uhr bis 20 Uhr (EET) eingereicht sind. Mitteilungen, die außerhalb diesen Zeitrahmens eingereicht sind, gelten als erhalten um 8 Uhr (EET) am nächsten Tag.

10.2. Enthält der Vertrag mehrere Personen (Inhaber des gemeinsamen Kontos u. ä.), hat Paysera das Recht, Mitteilungen an eine der Personen zu richten. Diese Person muss die erhaltenen Informationen an andere im Vertrag genannten Personen weitergeben.

10.3. Der Kunde wird über Änderung des Vertrags 60 (sechzig) Tage im Voraus informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung erhalten hat und die Vertragsbedingungen werden innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab deren Sendung dem Kunden per E-Mail oder auf andere Weise, die der Kunde bei Registrierung angegeben hat (per Post oder SMS mit dem Link zur entsprechenden Website), wirksam. Information über Änderung der Vertragsbedingungen wird zusätzlich auf der Website des Systems veröffentlicht.

10.4. Die Mitteilungsfrist von 60 (sechzig) Tagen gilt nicht und die Mitteilungen werden nach dem in Ziffer 10.1 des Vertrags vorgesehenen Verfahren zugestellt, wenn:

10.4.1. die Vertragsbedingungen aufgrund von Änderungen der verbindlichen Anforderungen der Rechtsvorschriften geändert werden;

10.4.2. die Preise der Dienstleistungen reduziert werden oder güngstigere Bedingungen für den Kunden auf andere Weise festgelegt werden;

10.4.3. eine neue Dienstleistung oder ein neuer Teil der Dienstleistung entseht, die/den der Kunde nach seiner eigenen Wahl nutzen oder nicht nutzen kann.

10.5. Nicht wesentliche Änderungen des Vertrags sind stilistische oder grammatische Korrekturen, Neuformulierung des Satzes, der Ziffern, der Kapitel des Vertrags, deren Übertragung aus Übersichtlichkeitsgründen, Anführen von Beispielen zu Artikeln und andere Änderungen, die die Rechte des Kunden nicht reduzieren oder beschränken, die Haftung des Kunden nicht erhöhen oder die Position des Kunden nicht verschlechtern.

10.6. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig, d. h. mindestens einmal am Werktag, Ihre E-Mail oder andere Mittel zum Erhalt von Mitteilungen, die im Benutzerkonto angegeben sind, sowie die Websites des Systems zu überprüfen, um Mitteilungen über Änderungen des Vertrags rechtzeitig zu erhalten.

10.7. Alle Mitteilungen der Parteien müssen in der Akzeptablen Sprache oder in der Sprache, in der der Vertrag dem Kunden zur Information vorgelegt wurde, gesendet werden.

10.8. Der Kunde muss die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse des Kunden) im Benutzerkonto hinzufügen und nach Änderungen unverzüglich (spätestens innerhalb eines Werktages) aktualisieren, damit Paysera umgehend mit dem Kunden oder dessen Vertretern in Kontakt treten kann. Wenn der Kunde die geänderten Kontaktdaten im Benutzerkonto nicht aktualisiert, trägt er alle Folgen wegen Nichtzustellung von Paysera-Mitteilungen.

10.9. Um die Mittel des Kunden vor möglicher illegaler Tätigkeit Dritter zu schützen, muss der Kunde Paysera auch über Diebstahl oder Verlust seines Ausweisdokuments auf andere Weise unverzüglich schriftlich informieren.

10.10. In allen Angelegenheiten, die mit dem System und der Erfüllung des Vertrags verbunden sind, kann sich der Kunde beraten lassen, indem er seine Frage an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse sendet, das Kundendienstzentrum anruft oder einen Antrag auf dem Benutzerkonto ausfüllt. Die Kundenmitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse oder an die im Vertrag angegebene Adresse von Paysera gesendet. Alle Mitteilungen müssen an Paysera gesendet werden, unabhängig davon, wer der direkte Dienstleister der in diesem Vertrag definierten Paysera-Dienstleistungen ist.

10.11. Paysera informiert den Kunden im Voraus gemäß dem in Ziffer 10.1 des Vertrags festgelegten Verfahren über bekannte und mögliche Erbringung der Paysera-Dienstleistungen beeinflussende technische Störungen des Systems sowie der Systeme und Ausrüstung Dritter, die Paysera zur Erbringung von Dienstleistungen hinzuzieht.

10.12. Paysera kann die technische Lösung zur Integration der Dienstleistungen jederzeit frei ändern. Änderungen, die Anpassungen in der Software des Kunden erfordern, werden mindestens vor 90 Tagen gemeldet. Wenn dem Kunden die Änderungen auf der Kundenseite erforderlich sind, werden diese auf Kosten des Kunden durchgeführt.

10.13. Die Parteien müssen einander unverzüglich über Umstände informieren, die für Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind. Der Kunde muss die diese Umstände (z. B. Änderung des Vornamens, des Namens, der Unterschrift, der Adresse, der Telefonnummer, anderer Kontaktdaten des Kunden, Änderung des Identitätsdokuments oder der Personen, die das Recht auf Verwaltung und Verfügung über Mittel auf dem Konto haben, Eröffnung des Konkursverfahrens der natürlichen Person gegenüber dem Kunden usw.) beweisenden Dokumente einreichen, unabhängig davon, ob diese Informationen den öffentlichen Registern übermittelt wurden.

10.14. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass im Ausland ausgefertigte Dokumente übersetzt, legalisiert oder mit der Apostille beglaubigt werden, sofern in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

10.15. Alle Kosten für Ausfertigung, Zustellung, Bestätigung und Übersetzung der an Paysera einzureichenden Dokumente gehen zu Lasten des Kunden.

10.16. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit auf der Paysera-Website mit der gültigen Fassung des Vertrags, der Anhängen und der Prisen vertraut zu machen.

11. Änderungen des Vertrags

11.1. Paysera hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig unter Einhaltung des im Abschnitt 10 des Vertrags vorgesehenen Informationsverfahrens zu ändern und/oder zu ergänzen.

11.2. Der Kunde hat kein Recht, die Bedingungen dieses Vertrags einseitig zu ändern.

11.3. Der Kunde kann mit den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Tag des Inkrafttretens der Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sein, indem er Paysera darüber im Voraus benachrichtigt. Wenn der Kunde bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen nicht mitteilt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Änderungen der Bedingungen des Vertrags zustimmt, und treten die Änderungen zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Falls der Kunde benachrichtigt, dass er mit den Änderungen des Vertrags nicht einverstanden ist, kündigt er damit den Vertrag gemäß Ziffer 12.12 des Vertrags, und die bestehenden Bedingungen des Vertrags werden für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Kalendertagen für den Kunden gültig sein.

11.4. Die Anhänge des Vertrags werden nach dem im entsprechenden Anhang festgelegten Verfahren geändert. Wenn im Anhang das Verfahren zu dessen Änderung nicht festgelegt ist, gilt das in diesem Vertrag vorgesehene Verfahren zur Änderung und Information über Änderungen.

11.5. Die Parteien können durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zusätzliche in dem Vertrag oder seinen Anhängen nicht vorgesehene Bedingungen oder andere als in dem Vertrag oder seinen Anhängen vorgesehene Bedingungen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung wird ein integraler Bestandteil des Vertrags werden. Der Entwurf der Vereinbarung wird auf Wunsch des Kunden von Paysera vorbereitet und per Fax oder E-Mail an den Kunden gesendet (Vereinbarung kann auch in Form einer Erklärung sein). Ist der Kunde mit dem vorgelegten Entwurf einverstanden, wird der Kunde den Entwurf unterzeichnen und eine gescannte Kopie des Dokuments per Fax oder E-Mail an Paysera senden. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass der Kunde die Vereinabrung mit der Originalunterschrift des Kunden per Post sendet. Eine solche Vereinbarung tritt mit der Versendung der unterzeichneten Vereinbarung an Paysera in Kraft, d. h. die Unterzeichnung von Paysera in der Vereinbarung ist nicht verbindlich und Paysera muss keine unterzeichnete Vereinbarung an den Kunden zurücksenden.

12. Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen. Kündigung des Vertrages (Löschung des Benutzerkontos)

12.1. Paysera hat das Recht, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung einer bestimmten Situation sowie mit Vorrang für die auf Tätigkeit von Paysera angewendeten Rechtsvorschriften und Interessen des Kunden eine oder mehrere dieser Maßnahmen einseitig und ohne vorherige Mitteilung anzuwenden:

12.1.1. die Ausführung einer oder mehrerer Zahlungsüberweisungen aussetzen;

12.1.2. die Bereitstellung der Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise aussetzen;

12.1.3. den Zugriff des Kunden auf das Benutzerkonto beschränken;

12.1.4. die Mittel des Kunden, das Streitgegenstand ist, einbehalten;

12.1.5. das Konto sperren (d. h. Zahlungstransaktionen auf dem Konto ganz oder teilweise aussetzen) und/oder das Zahlungsmittel sperren (d. h. die Verwendung des Zahlungsmittels ganz oder teilweise verbieten);

12.1.6. verweigern Dienstleistungen zu erbringen;

12.1.7. die einbehaltenen Mittel, die sich auf dem Konto des Kunden befinden, an den Primärabsender zurückzahlen.

12.2. Die in Ziffern 12.1.1–12.1.7 des Vertrags genannten Maßnahmen dürfen nur in diesen Ausnahmefällen auf den Kunden angewendet werden:

12.2.1. wenn der Kunde wesentliche Verstöße gegen den Vertrag oder seine Anhänge begeht oder eine echte Gefahr besteht, dass der Kunde gegen den Vertrag oder seine Anhänge wesentlich verstoßen kann;

12.2.2. wenn die vom Kunden über das Paysera-Konto durchgeführte Tätigkeit dem geschäftlichen Ruf von Paysera schaden könnte;

12.2.3. wenn der Kunde die erforderlichen Identifizierungsverfahren nicht durchführt, die von Paysera verlangten Informationen nicht zur Verfügung stellt, Informationen oder Dokumente einreicht, die nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und/oder von Paysera festgelegten Anforderungen sind, oder wenn begründete Zweifel bezüglich der Echtheit und Richtigkeit dieser Dokumente besteht sowie wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde die Anforderungen im Abschnitt 9 des Vertrags nicht einhält;

12.2.4. wenn die begründeten Interessen Dritter durch fortgesetzte Erbringung der Dienstleistungen und Tätigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigt werden könnten;

12.2.5. aus sachlich gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit der auf dem Konto befindlichen Mittel und/oder des Zahlungsmittels oder mit dem Verdacht auf unbefugte oder betrügerische Verwendung der auf dem Konto befindlichen Mittel und/oder des Zahlungsmittels;

12.2.6. wenn Paysera über Diebstahl oder Verlust des Zahlungsmittels auf andere Weise erfährt, einen Verdacht hat oder erfährt, dass das Zahlungsmittel illegal erworben wurde oder unbefugt verwendet wird, über Tatsachen oder Verdächtigungen erfährt, dass Dritte die personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlungsmittels (einschließlich Maßnahmen zur Bestätigung der Identität) erfahren haben oder diese verwenden können, einen begründeten Verdacht hat, dass Dritte das Geld auf dem Konto und/oder das Zahlungsmittel illegal verwenden können oder dass das Konto und/oder das Zahlungsmittel für Begehung einer Straftat verwendet wurde oder verwendet werden kann;

12.2.7. wenn Paysera begründete Informationen über den Tod des Kunden, das Konkursverfahren der natürlichen Person erhält;

12.2.8. in den gesetzlich festgelegten Fällen;

12.2.9. in anderen im Vertrag oder in seinen Anhängen vorgesehen Fällen.

12.3. Das in Ziffer 12.1.7 des Vertrags angegebene Mittel wird auf die Kunden nur dann angewendet, wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass sich der Kunde mit der betrügerischen Tätigkeit beschäftigt. In diesem Fall werden zunächst die Mittel der Primärabsender auf dem Konto des Kunden einbehalten und wenn der Kunde die angeforderten Handlungen (zusätzliche Kundenidentifikation ohne Einreichung der angeforderten Dokumente) innerhalb der festgelegten Frist nicht durchführt oder eine begründete Erklärung in Bezug auf den angegebenen Fall nicht einreicht, können die einbehaltenen Mittel an den Primärabsender zurückgezahlt werden. Dieses Mittel gilt auch in den Fällen, wenn Paysera von den Strafverfolgungsbehörden entsprechende Anweisungen bezüglich der Rückzahlung der einbehaltenen Mittel an den Primärabsender erhalten hat.

12.4. Die Beschränkungen in Ziffer 12.1 des Vertrags dienen zum Schutz der Paysera, anderer Dritten und des Kunden vor möglichen Geldstrafen, Verlusten oder anderen negativen Folgen.

12.5. Paysera wird den Kunden über die in Ziffer 12.1 genannten Maßnahmen unverzüglich (innerhalb einer Stunde) und über die Möglichkeit zur Zurückholung des dem Kunden gehörenden Gelds innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen informieren, sofern dies nicht die Sicherheitsmaßnahmen abschwächt oder gesetzlich verboten ist.

12.6. Wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere kriminelle Tätigkeit vom Kunden oder über das Konto des Kunden durchgeführt wird oder durchgeführt werden kann, hat Paysera das Recht, ohne Mitteilung oder Erklärung die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis der begründete Verdacht vollständig beseitigt oder bestätigt wird.

12.7. Wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass ins Konto oder Benutzerkonto eines Kunden eingebrochen wurde, hat Paysera auch das Recht, ohne Mitteilung die Erbringung mehrerer oder aller Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen. Nach Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen auf genannte Grundlage wird Paysera den Kunden darüber informieren und wird informieren, welche Handlungen der Kunde vornehmen muss, um die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden wieder zu erbringen.

12.8. Paysera storniert die Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels (oder ersetzt es durch ein neues Zahlungsmittel), wenn Gründe für Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels nicht mehr existieren.

12.9. Auf Veranlassung des Kunden werden das Konto und/oder das Zahlungsmittel gesperrt, wenn der Kunde Paysera einen entsprechenden Antrag stellt oder Paysera mitteilt, dass das Zahlungsmittel des Kunden gestohlen oder auf andere Weise verloren gegangen ist oder das Geld auf dem Konto und/oder das Zahlungsmittel auf andere illegale Weise verwendet wird oder verwendet werden kann. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass der mündliche Antrag des Kunden auf Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels später schriftlich oder auf eine andere für Paysera akzeptable Weise bestätigt wird. Wenn das Konto und/oder das Zahlungsmittel auf Veranlassung des Kunden gesperrt wurde, kann Paysera die Sperrung nur nach Erhalt des schriftlichen Antrags des Kunden stornieren oder andere Verfahren zur Überprüfung der Identität des Kunden anwenden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Das gesperrte Zahlungsmittel kann durch Paysera ersetzt werden.

12.10. Paysera ist nicht verantwortlich für Verluste des Kunden, die aufgrund der Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen, der Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels und anderer Handlungen entstanden sind, wenn diese Handlungen nach dem im Vertrag oder in Anhängen festgelegten Verfahren und unter den in den genannten Dokumenten festgelegten Bedingungen und Grundlagen durchgeführt wurden.

12.11. Paysera hat das Recht, gemäß dem Gesetz das Geld der Zahlungstransaktion bis zu 10 (zehn) Werktage oder für eine längere im Rechtsakt oder im Vertrag und in seinem Anhang festgelegte Frist einzubehalten.

12.12. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag einseitig ohne Anrufung des Gerichts unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreißig) Tagen durch schriftliche Mitteilung an Paysera zu kündigen. Nach Vertragskündigung durch den Kunden wird das ausgegebene E-Geld dem Kunden auf eine von ihm ausgewählte (im Vertrag angegebene) Weise in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zurückgegeben.

12.13. Paysera hat das Recht, ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 60 (sechzig) Tagen durch Mitteilung an den Kunden auf eine in Abschnitt 10 dieses Vertrags vorgesehenen Weise diesen Vertrag und seine Anhänge einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern. Außerdem hat Paysera das Recht, aus den in Ziffer 12.2 dieses Vertrags angegebenen Gründen unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreißig) Tagen durch Mitteilung an den Kunden auf eine in Abschnitt 10 dieses Vertrags vorgesehenen Weise diesen Vertrag und seine Anhänge einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern.

12.14. Im Fall der Vertragskündigung zieht Paysera von Mitteln des Kunden Beträge für erbrachte Paysera-Dienstleistungen, dem Staat oder Dritten gezahlte Geldstrafen, Vertragsstrafen, Verluste und andere Beträge, die Paysera aufgrund des Verschuldens des Kunden erlitten oder bezahlt hat, ab. Wenn das Paysera-Konto des Kunden (oder die Konten) nicht genug Mittel zur Deckung aller in dieser Ziffer angegebenen zu zahlenden Beträge enthält, verpflichtet sich der Kunde, die angegebenen Beträge spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen auf das von Paysera angegebene Konto zu überweisen. Wird ein Teil der Dritten gezahlten Beträge Paysera zurückgegeben, verpflichtet sich Paysera, diese Beträge dem Kunden zurückzugeben.

12.15. Die Kündigung des Allgemeinen Vertrags entbindet den Kunden nicht von der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verbindlichkeiten Paysera gegenüber, die bis zur Kündigung entstanden sind.

12.16. Bei Kündigung des Vertrags mit dem Kunden durch Paysera muss der Kunde die Methode zur Einlösung seines E-Gelds auswählen. Wenn die Identifikationsebene des Kunden dem erforderlichen Limit für einlösbares E-Geld nicht entspricht, muss der Kunde eine andere Identifikationsebene auswählen und alle Handlungen im Zusammenhag mit Änderung der identifikationsebene durchführen. Der Kunde ist mit Durchführung der notwendigen Handlungen für Einlösung des E-Gelds einverstanden und versteht, dass dies zur Verringerung des Betrugsrisikos und Erfüllung der Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und der anderen gesetzlichen Anforderungen dient.

12.17. Wählt der Kunde bei Kündigung des Vertrags durch Paysera keine Methode zur Einlösung seines E-Gelds aus und/oder führt er, wenn erforderlich, kein zusätzliches von Paysera angegebenes Verfahren zur Erhöhung des Limits durch, kann (muss aber nicht) Paysera das E-Geld des Kunden auf eine der Methoden zur Einlösung des E-Gelds, die während der Einlösung des E-Gelds möglich ist, einlösen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Die Parteien verpflichten sich, die technischen und kommerziellen Informationen, mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bekannt wurden, zu schützen und sie ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder ihrer bevollmächtigten Vertreter nicht an Dritte weiterzugeben.

13.2. Der Kunde stimmt zu, dass Paysera seine personenbezogenen Daten verarbeitet, um ihm die Paysera-Dienstleistungen bereitzustellen und andere Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die bei Erfüllung dieses Vertrags erhalten wurden. Personenbezogene Daten werden in dem Maße verwendet, wie es für Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist. Die Daten dürfen an Dritte ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht weitergegeben werden, außer den gesetzlich oder durch diesen Vertrag vorgesehen Fällen.

13.3. Die Fristen für Aufbewahrung personenbezogener Daten und die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden durch den Anhang zum Vertrag Datenschutzrichtlinie geregelt, mit dem sich der Kunde vertraut gemacht hat und verpflichtet sich, ihn einzuhalten.

13.4. Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß diesem Vertrag von ihm erstellten oder ihm gegebenen Passwörter oder personalisierte Sicherheitsmerkmale der anderen Zahlungsmittel zu schützen und den Dritten nicht zu offenbaren und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden nicht zu lassen. Wenn der Kunde diese Verpflichtung nicht eingehalten hat und/oder dies verhindern konnte, aber nicht gemacht hat und/oder diese Handlungen vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen hat, trägt der Kunde die entstandenen Verluste in vollem Umfang und verpflichtet sich, die Verluste anderer Personen zu ersetzen, wenn diese wegen der Handlung oder Unterlassung des Kunden entstanden sind.

13.5. Wenn der Kunde das Passwort des Benutzerkontos oder andere Passwörter verliert, das Passwort/die Passwörter nicht wegen des Verschuldens des Kunden und Paysera bekannt gegeben wird/werden oder eine echte Gefahr dem Benutzerkonto des Kunden bestehen kann, verpflichtet sich der Kunde, die Passwörter unverzüglich zu ändern, und wenn er dies nicht machen kann, muss er Paysera darüber unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb eines Kalendertages) durch die von Paysera im Abschnitt 10 angegebenen Informationsmittel informieren. Paysera ist nicht verantwortlich für Folgen wegen der Nichtinformation.

13.6. Paysera setzt nach Eingang der in Ziffer 13.5 des Vertrags genannten Mitteilung des Kunden unverzüglich den Zugang zum Benutzerkonto des Kunden und die Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen aus, bis das neue Passwort dem Kunden übergeben oder erstellt wird.

13.7. Paysera weist den Kunden darauf hin, dass die E-Mail-Adresse, die mit dem Paysera-Konto verknüpft ist, sowie andere Mittel (wie Mobiltelefonnummer), die nach Wahl des Kunden mit dem Paysera-Konto verknüpft sind, als Mittel zur Kommunikation mit dem Kunden und/oder zur Identifikation des Kunden verwendet werden, deshalb müssen diese Mittel und Zugang zu ihnen vom Kunden geschützt werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für Schutz des Zugangs zu seiner E-Mail sowie anderer von ihm verwendeten Mittel und ihrer Anmeldepasswörter. Passwörter sind vertrauliche Informationen und er Kunde ist verantwortlich für deren Offenlegung und für alle Transaktionen, die nach Eingabe des für Benutzerkonto oder ein anderes Zahlungsmittel verwendeten Passworts des Kunden durchgeführt werden. Paysera empfiehlt, sich die Passwörter zu merken und sie nicht aufzuschreiben oder in irgendwelche Mittel einzugeben, wo sie von anderen gesehen werden können.

13.8. Paysera hat das Recht, alle gesammelte relevante Informationen über den Kunden und seine Tätigkeit an Strafverfolgungsbehörden, andere staatliche Institutionen (Staatliche Steuerinspektion, Staatlicher Sozialversicherungsfonds usw.) und andere Finanzinstitute weiterzugeben, wenn diese Verpflichtung durch Rechtsvorschriften bestimmt ist, um festzustellen, ob dieser Vertrag und entsprechende Rechtsvorschriften nicht verletzt wurden und werden.

13.9. Der Kunde gewährt Paysera das Recht, direkt oder über Dritte die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Stellung der erforderlichen Anfragen an Dritte, um die Identität des Kunden und die Richtigkeit der anderen vom Kunden bereitgestellten Daten festzustellen.

13.10. Paysera weist darauf hin, dass sie in allen Fällen als Zahlungsdienstleister des Kunden dem Empfänger keine Dienstleistungen bereitstellt und anbietet, bis er der Kunde von Paysera ist.

13.11. Paysera hat das Recht, Telefongespräche mit dem Kunden aufzuzeichnen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Aufzeichnungen von Telefongesprächen sowie die per Post, andere Telekommunikationsmittel und E-Mail versendeten Mitteilungen als Beweis bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien angesehen werden können. Durch diesen Vertrag erklärt der Kunde, dass er versteht und damit einverstanden ist, dass Paysera Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinem Vertreter aufzeichnen kann. Der Kunde hat das Recht, Telefongespräche und andere Korrespondenz selbst aufzuzeichnen und zu speichern.

13.12. Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontonummer und die für Ausführung der Überweisung erforderlichen personenbezogenen Daten entdeckt und einem anderen Paysera-Benutzer, der eine Zahlung an den Kunden leisten möchte, angezeigt werden können, wenn der andere Paysera-Benutzer den im Paysera-System bestätigten Identifikatoren des Kunden (Vorname, Name, Bankkonto, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) eingibt.

13.13. Unter der Zustimmung des Kunden, dürfen die Daten des Kunden an Zahlungsinitiationsdienstleister oder Kontoinformationsdienstellen weitergeleitet werden. Paysera kann verweigern eine Kontoinformationsdienstelle oder einen Zahlungsinitationsdienstleister Zugang zum Konto des Kunden aufgrund objektiver und ordnungsgemäß begründeter Gründe verbunden mit unbefugtem oder unfairem Zugang, erworben von dem Kontoinformationsdienstleister oder Zahlungsinformationsdiesntleister, einschließlich unbefugter oder unfairer Initiierung der Zahlungstransaktion. In solchen Fällen wird Paysera den Kunden über die Verweigerung des Kontozugangs informieren und die Gründe für solche Entscheidung angeben. Die Information sollte dem Kunden vor der Verweigerung des Kontozugangs gegeben werden, falls möglich, und nicht später als die Verweigerung der Genehmigung, es sei denn die Bereitstellung solcher Information könnte die Sicherheitsmaßnahmen schwächen oder sie von Rechtsvorschriften verboten ist.

14. Haftung der Parteien

14.1. Jede Partei haftet für alle Geldstrafen, Vertragsstrafen, Verluste, die der anderen Partei aufgrund der Vertragsverletzung der schuldigen Partei entstehen. Die schuldige Partei verpflichtet sich, die geschädigte Partei für direkte Verluste, die sich aus dieser Haftung ergeben, zu entschädigen. Die Haftung von Paysera im Rahmen des Vertrags ist in allen Fällen durch folgende Bestimmungen begrenzt:

14.1.1. Paysera haftet nur für direkte Verluste, die durch direkte und wesentliche Vertragsverletzung durch Paysera entstehen, und nur für solche Verluste, welche Paysera bei Vertragsverletzung vernünftigerweise vorhersehen konnte;

14.1.2. die Entschädigung für von Paysera verursachten Schaden bei Verstoß gegen diesen Vertrag darf den Durchschnitt der Kommissionsgebühren von letzten 3 (drei) Monaten, die der Kunde an Paysera für erbrachte Dienstleistungen gezahlt hat, nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt für alle Verstöße dieses Monats. Wenn der Durchschnitt von 3 (drei) Monaten nicht berechnet werden kann, darf die Entschädigung 2 000 EUR (zweitausend Euro) nicht übersteigen;

14.1.3. Paysera haftet in allen Fällen nicht für nicht erhaltene Gewinne und Einkünfte des Kunden, Reputationsverlust, Verlust oder Zusammenbruch des Geschäfts, indirekte Verluste;

14.1.4. die Haftungsbeschränkungen von Paysera gelten nicht, wenn solche Beschränkungen durch geltendes Recht verboten sind.

14.2. Paysera gewährleistet keinen unterbrechungsfreien Betrieb des Systems, da der Betrieb des Systems durch viele Faktoren, die nicht von Paysera kontrolliert werden, beeinflusst (behindert) werden kann. Paysera wird sich bemühen, den reibungslosen Betrieb des Systems sicherzustellen, aber Paysera haftet nicht für Folgen, die sich aus Systemstörungen ergeben, wenn diese Störung nicht durch das Verschulden von Paysera verursacht wird.

14.3. Aus Gründen, die von Paysera kontrolliert werden, kann das System nicht funktionieren und Paysera wird dafür nicht entschädigen, wenn das System mehr als 99 % (neunundneunzig Prozent) der Gesamtzeit, bei Berechnung eines Durchschnitts von mindestens 3 (drei) Monaten, zugänglich war.

14.4. Systemstörungen sind nicht Fälle, wenn Paysera vorübergehend, jedoch nicht länger als 24 (vierundzwanzig) Stunden, die Anmeldung beim System aufgrund von Systemreparatur, Verbesserungsarbeiten und anderen ähnlichen Fällen beschränkt und solche Fälle mindestens vor 2 (zwei) Kalendertagen an den Kunden mitgeteilt hat.

14.5. Paysera haftet nicht:

14.5.1. für Abschreibung und Überweisung des Gelds vom Paysera-Konto sowie für andere Zahlungstransaktionen mit dem Geld des Kunden auf dem Paysera-Konto, wenn der Kunde die Passwörter und die Identifikationsmittel nicht geschützt hat und infolgedessen sie anderen Personen bekannt wurden, sowie für kriminelle Handlungen oder Transaktionen von Dritten, die mit gefälschten und/oder illegalen Dokumenten oder illegal erhaltenen Daten durchgeführt werden;

14.5.2. für Fehler, nicht rechtzeitig ausgeführte Zahlungen und einbehaltene Mittel der Banken, Zahlungssysteme und anderer Dritten;

14.5.3. für Folgen aufgrund Störungen bei Erfüllung der Verpflichtungen von Paysera, die von einem Dritten verursacht wurden, der nicht von Paysera kontrolliert wird;

14.5.4. für Folgen wegen rechtmäßiger Vertragskündigung durch Paysera, Löschung des Benutzerkontos des Kunden oder Beschränkung des Zugangs zum Benutzerkonto oder Beendigung der Bereitstellung eines Teils der Dienstleistungen;

14.5.5. für Waren und Dienstleistungen, die unter Nutzung des Paysera-Kontos gekauft werden, sowie dafür, dass die andere Partei, mit der unter Nutzung des Paysera-Kontos abgerechnet wird, den Vertrag oder eine andere Vereinbarung nicht erfüllt;

14.5.6. für Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und Verluste, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt wurden oder der Schaden an Paysera bei Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entstanden ist.

14.6. Der Kunde gewährleistet, dass alle Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit Erfüllung des Vertrags den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

14.7. Der Kunde ist voll verantwortlich für Richtigkeit der Daten und Anweisungen, die an Paysera und bei Ausfüllung von Dokumenten im System übermittelt wurden.

14.8. Wenn Paysera eine unbefugte Zahlungstransaktion bemerkt oder darüber informiert wird, verpflichtet sie sich, sofort, spätestens jedoch am Ende des folgenden Werktages, den Betrag der unbefugten Zahlungstransaktion dem Kunden zurückzugeben und gegebenenfalls den Saldo des Kontos, von dem der Betrag abgebucht wurde, zu dem Punkt vor der unbefugten Zahlungstransaktion wiederherzustellen, es sei denn Paysera hat hinreichende Gründe für Verdacht auf Betrug und diese Gründe der Aufsichtsbehörde schriftlich mitteilt.

14.9. Wenn der Nutzer die Autorisierung der Zahlungstransaktion bestreitet oder behauptet, dass die Zahlungstransaktion nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss Paysera nachweisen, dass die Zahlungstransaktion authentifiziert, ordnungsgemäß registriert, auf dem Konto erfasst und nicht von technischen oder anderen Störungen beeinflusst wurde.

14.10. Wenn der Kunde ein Benutzer ist, kann der Kunde die Verluste bis zu 50 EUR, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstehen, tragen, wenn diese Verluste aufgrund der Verwendung des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels oder der Unterschlagung eines Zahlungsmittels erlitten wurden.

14.11. Wenn der Kunde kein Benutzer ist und/oder die Zahlungstransaktion in der Währung eines Mitgliedstaates in oder aus Ausland oder in einer ausländischen Währung ausgeführt wird, trägt der Kunde alle Verluste, die durch in Ziffer 14.10 genannte Gründe entstanden sind.

14.12. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstanden sind, wenn der Kunde diese Verluste erlitten hat, indem er betrügerisch gehandelt oder eine oder mehrere unten genannten Verpflichtungen des Kunden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erfüllt hat:

14.12.1. das Zahlungsmittel unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angenannten Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels verwenden;

14.12.2. unverzüglich Paysera oder das von ihr angegebenen Subjekt unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angegebenen Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels informieren, wenn der Kunde über Verlust, Diebstahl, Unterschlagung oder unbefugte Nutzung des Zahlungsmittels erfahren hat sowie über Tatsachen oder Verdächtigungen erfahren hat, dass die Dritte seine personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittels erfahren haben oder diese verwenden können;

14.12.3. nach Erhalt des Zahlungsmittels Maßnahmen ergreifen, um personalisierte Sicherheitsdaten des Zahlungsmittels zu schützen.

14.13. Nachdem der Kunde Paysera die in Ziffer 13.5 angegebene Mitteilung mit Antrag auf Sperrung des Zahlungsmittels vorgelegt hat, trägt Paysera alle Verluste des Kunden, die durch ein verlorenes, gestohlenes oder unterschlagenes Zahlungsmittel entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat betrügerisch gehandelt. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nur für den Benutzer.

14.14. Wenn Paysera nicht ermöglicht, über ein verlorenes, gestohlenes oder unterschlagenes Zahlungsmittel jederzeit zu informieren sowie wenn Paysera keine starke Authentifizierung erfordert, trägt Paysera alle Verluste, die durch unbefugte Nutzung des Zahlungsmittels entstehen, es sei denn, der Kunde hat betrügerisch gehandelt. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nur für den Benutzer.

14.15. Der Kunde muss mindestens einmal im Monat die Informationen über die auf dem Konto ausgeführten Zahlungstransaktionen überprüfen und Paysera schriftlich über unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktionen sowie über alle anderen Fehler, Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten im Auszug informieren. Die Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen ab dem Tag vorgelegt werden, an dem Paysera nach Ansicht des Kunden eine unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion ausgeführt hat. Der Benutzer muss Paysera schriftlich über eine unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion in der Währung des Mitgliedstaats an den EU-Mitgliedstaat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 (dreizehn) Monaten ab Abbuchung vom Zahlungskonto informieren. Wenn der Kunde zum angegebenen Zeitpunkt keine Mitteilungen vorlegt, wird davon ausgegangen, dass er vorbehaltlos mit den auf dem Zahlungskonto ausgeführten Zahlungstransaktionen einverstanden ist. Der Kunde muss Paysera alle verfügbaren Informationen über illegalen Zugang zum Benutzerkonto oder andere illegalen Handlungen im Zusammenhang mit dem Konto übermitteln und alle angemessenen von Paysera angegebenen Maßnahmen zu ergreifen, um zu helfen, eine Untersuchung wegen der illegalen Handlungen einzuleiten.

14.16. Die Partei wird von der Haftung wegen Nichterfüllung des Vertrags befreit, wenn sie nachweist, dass der Vertrag aus Umständen höherer Gewalt (Force majeure) nicht erfüllt wurde, die gesetzlich beweist wurden. Der Kunde muss Paysera über Umstände höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrags verhindert, innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab Eintritt dieser Gründe schriftlich informieren. Paysera wird den Kunden über Umstände höherer Gewalt per E-Mail oder auf Websites des Systems informieren.

15. Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Paysera, Beschwerdeverfahren

15.1. Paysera bemüht sich, alle Streitigkeiten mit den Kunden auf friedliche, schnelle und für beide Parteien akzeptable Weise beizulegen, deshalb werden die Kunden im Fall eines Konflikts aufgefordert, sich direkt an Paysera zu wenden. Die Streitigkeiten werden durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt.

15.2. Der Kunde kann einen Anspruch oder eine Beschwerde in Bezug auf Paysera-Zahlungsdienstleistungen erheben, indem er eine Mitteilung per E-Mail sendet, das Kundendienstzentrum anruft oder eine Mitteilung durch das Benutzerkonto sendet.

15.3. Der Anspruch muss Umstände und Dokumente, auf deren Grundlage der Anspruch erhoben wird, enthalten. Wenn sich der Kunde in einem Anspruch auf Dokumente stützt, die Paysera nicht hat, muss bei Erhebung des Anspruchs auch solche Dokumente oder ihre Kopien eingereicht werden.

15.4. Paysera prüft den schriftlichen Anspruch oder die Beschwerde des Kunden nicht später als innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dessen/deren Erhalt und stellt dem Kunden eine ausführliche, begründete und dokumentierte Antwort bereit. In Ausnahmefällen, in denen Paysera die Antwort aus Gründen, die nicht von Paysera abhängen, nicht innerhalb von 15 Werktagen bereitstellen kann, sendet Paysera dem Kunden eine vorläufige Antwort mit klarer Angabe der Gründe für Verzögerung der Bearbeitung der Beschwerde und der Frist, bis wann der Kunde die endgültige Antwort erhalten wird. In jedem Fall beträgt die Frist für Einreichung der endgültigen Antwort nicht mehr als 35 Werktage. Die Antwort von Paysera wird dem Kunden auf die in Ziffer 10.1 des Vertrags genannten Weise eingereicht, es sei denn, der Kunde verlangt in dem Anspruch oder in der Beschwerde, eine Antwort auf andere Weise einzureichen.

15.5. Die Ansprüche des Kunden werden von Paysera kostenlos geprüft.

15.6. Wenn der Kunde mit der von Paysera getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, hat der Kunde das Recht, andere legitime Möglichkeiten zum Schutz seiner Rechte zu verwenden und:

15.6.1. eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde gemäß dem von der Aufsichtsbehörde festgelegten Verfahren einzureichen;

15.6.2. seine Verbraucherinteressen zu verteidigen, indem er bei der Aufsichtsbehörde als außergerichtliche Streitbeilegungsintitution eine Beschwerde gemäß dem von der Aufsichtsbehörde festgelegten Verfahren erhebt.

15.6.3. Wird die Streitigkeit nicht durch friedliche oder außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten beigelegt, wird die Streitigkeit durch Gerichte gemäß dem Gesetz nach dem Sitz von Paysera beigelegt. 

15.7. Das detaillierte Verfahren für Einreichung und Überprüfung der Ansprüche (Beschwerden) der Kunden ist auch in den Regeln der Regeln für Einreichung und Überprüfung der Ansprüche (Beschwerden) der Kunden angegeben.

15.8. Dieser Vertrag, seine Anhänge sowie die von den Parteien durch den Vertrag nicht geregelten Beziehungen unterliegen dem Recht der Republik Litauen, einschließlich der Fälle, in denen für Prüfung der Streitigkeit zwischen dem Kunden und Paysera ein Gericht eines anderen Staats als Republik Litauen zuständig ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Jede Partei bestätigt, dass sie über alle nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für Vornahme der Handlungen, die für Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, verfügt.

16.2. Die Titel der Abschnitte und Artikel des Vertrags dienen allein für Bequemlichkeit der Parteien und können nicht zur Auslegung der Bestimmungen des Vertrags verwendet werden.

16.3. Die Parteien sind eigenständig verantwortlich für Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat oder anderen Stellen. Paysera ist nicht verantwortlich für Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen des Kunden, Berechnung und Übertragung der für Gebühren des Kunden.

16.4. Paysera ist in jedem Fall eine unabhängige Vertragspartei, die nicht kontrolliert und keine Verantwortung für Produkte und Dienstleistungen übernimmt, die über Paysera-Dienstleistungen bezahlt werden. Paysera übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Käufer, der Verkäufer oder eine andere Partei eine Transaktion mit dem Kunden ausführt.

16.5. Der Kunde hat kein Recht, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera auf Dritte zu übertragen. Paysera behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte zu übertragen, sofern die Übertragung von Rechten und Pflichten gegen Rechtsvorschriften nicht verstößt.

16.6. Wenn eine Bestimmung des Vertrags für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt.

16.7. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 2.4 des Vertrags in Kraft. Der Kunde kann den Vertragstext bei Registrierung im System speichern.

16.8. Dieser Vertrag ist in mehreren Sprachen im System verfügbar. Für den Kunden gilt der Vertrag in der Sprache, in der der Vertrag dem Kunden bei Registrierung im System vorgestellt wurde.

16.9. Die im Vertrag angegebenen Links auf Websites und die Anhänge, die die Erbringung der getrennten Dienstleistungen regeln, sind ein integraler Bestandteil des Vertrags und gelten für den Kunden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde beginnt, die entsprechende Dienstleistung zu nutzen.

Rechtliche Details: Paysera LT, UAB, Code der juristischen Person 300060819; E-Geld-Institut-Lizenz Nr. 1, ausgestellt am 27.09.2012 (ausgestellt von der Litauischen Bank). Daten über Paysera LT, UAB werden im Register der juristischen Personen der Republik Litauen aufbewahrt und gespeichert. Detaillierte Daten über die Unternehmen der Paysera-Gruppe, einschließlich der Sitzadressen und E-Mail-Adressen, sind hier angegeben.
Die Aufsichtsbehörde von Paysera LT, UAB ist die Litauische Bank, Identifikationscode 188607684, Adresse Žirmūnų g. 151, LT-09128 Vilnius, www.lb.lt/en.